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#1
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Hallo liebe Helfer/in,
ich habe heute meine Arbeit gekündigt, weil ich wegziehen will, denke nach Berlin, ich stehe Morgen schon genau 2 Monatsmieten hier im rückstand(unfreiwillig), und bevor ich hier in der Drecksstadt obdachlose bin oder weiter mache will ich es wo anders versuchen. Ich würde Hartz4 bekommen weil ich noch kein ganzes Jahr voll habe, nur ist jetzt unklar wie das ablaufen wird, gehe ich in Berlin zur Arge und frage nach einer Bescheinigung die besagt das ich eine Wohnung bezahlt bekomme, denn sonst vermietet mir ja kein Vermieter eine Wohnung, lebe jetzt schon alleine und habe auch schon von der Arge 1 Jahr meinen Unterhalt bekommen. Bin totall ratlose bitte helft mir
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#2
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Meines Erachtens würde ich sagen, dass die eigene Kündigung „ohne triftigen Grund“ eine dreimonatige Sperrfrist der Bezahlung bedeuten, egal ob Arbeitsagentur oder Arge.
Umzug ohne Arbeitsstelle und Wohnung wird sicherlich nicht akzeptiert und übergangslos mit Bezahlung der Arge erfolgen. Vermieter sind auch nicht so davon erbaut. Grundsätzlich sollte/muss man sich „im Vorfeld“ dazu Erkundigungen einholen, bevor man etwas unternimmt. Internet, wie z.B. dieses Forum und viele mehr (********) bietet hier wirklich etwas an! Mach Dich schlau. |
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#3
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Irgenteiner muss doch zahlen, kann doch nicht seihen das man im sozialstadt obdachlose wird?
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#4
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Zitat:
3 monate sperre, ob nun berlin oder in deinem kaff. das heisst auch 3 monate keine mietübernahmebescheinigung. |
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#5
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Wieso kündigt man, wenn man mit der Miete eh schon im Rückstand ist und wieso "unfreiwillig"?! Wenn der Lohn zu niedrig war, um die Kosten alle zu halten, dann hätttest du ergänzend ALG II beantragen können/müssen. Wenn Dir die Arbeit nicht zusagt, dann kann man doch nebenbei etwas neues suchen können und dann erst kündigen. Nun rutscht man in das nächste Problem, was schlecht zu bewältigen ist.
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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