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H 4 nach Rueckkehr aus dem Ausland

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  #1  
Alt 16.03.2010, 16:34
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Standard H 4 nach Rueckkehr aus dem Ausland

Hallo,

wie im Titel schon zu lesen, ich lebe momentan noch im Ausland und bin schon laenger arbeitslos. Deshalb moechte ich jetzt zurueck nach Deutschland. (bin Deutscher)

"Reichtum" habe ich in der Fremde leider nicht erworben, ich werde mit den bekannten"leeren Haenden und Taschen) sein.

Um einen Arbeitsplatz zu bekommen ist eine Wohnung wohl Bedingung - fuer eine Wohnung eine Arbeit.

Somit werde ich wohl um Hartz IV nicht rumkommen.

Meine Frage: Wie starten (Antrag auf H4 bei Arge stellen) und dann? Wer weiss welche Hilfe ich erwarten darf. Frueher einmal gab es sowas wie " Wohnscheine" - Gutscheine fuer Uebernachtungen in einer Pension (Absteige) oder einem Wohnheim. Heute auch noch? Fuer Camping ist es ja noch zu kalt.

Ich kann hier im Netz zwar sehen, wie gross meine Wohnung sein duerfte, Mietkosten ... .Aber ich habe ja leider noch keine. Duerfte ich auch Hilfe bei der Einrichtung erwarten.

Wuerde mich freuen wenn jemand Tips haette.

Danke und bis dann

Hona
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  #2  
Alt 16.03.2010, 18:05
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du brauchst eine meldeadresse in D und dann musst du dich bei der zuständigen arge als bedürftig melden und alles beantragen: hartz4-satz=359 € und losten für die erstausstattung einer wohnung und nach erfolgreicher suche einer wohnung mit angemessener miete musst du dir diese von der arge genehmigen lassen.
wohnung für eine person ca. 45 m2 und je nach landkreis ca. 380 warm. in münchen darfs auch ein bisschen mehr sein.
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  #3  
Alt 17.03.2010, 07:57
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Danke Danielo,

aber fuer die Meldeadresse brauche ich eine Wohnung, fuer die Wohnung brauche ich die Hilfe von Hartz IV, fuer Hartz IV brauche ich die Meldeadresse...

Wie also starten. Was muss ich persoenlich erledigen, was schon im vorab aus dem Ausland?

Mein Horror: viele Behoerdengaenge, tagelang oder laenger und "am Bahnhof wohnen"

Das muss doch anders gehen? !

Hona
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  #4  
Alt 17.03.2010, 10:07
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hast du denn keine angehörige mehr, oder freunde(bekannte? wenn nicht, dann musst du dich an eine obdachloseneinrichtung wenden. da hast du erstal ein dach über den kopf und eine meldeadresse sowie beratung. aus den ausland heraus kannst du eigentlich nichts machen.
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  #5  
Alt 17.03.2010, 10:42
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Beiträge: 3
Standard Angehoerige ja,

aber 500 km entfernt, fuenfzehn Jahre nicht gesehen.

Aber es muss doch noch eine andere Moeglichkeit geben, sich ohne Wohnung anzumelden - oder ist das nur mein Wunsch?

Hona
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  #6  
Alt 17.03.2010, 10:49
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nein, ohne wohnsitz keine zuordnung, wie zb, postverkehr.
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