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Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld ll oder Kinderzuschlag

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  #1  
Alt 21.07.2008, 23:19
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Frage Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld ll oder Kinderzuschlag

Wann habe ich Anspruch auf Zuschläge? Wir haben ein Haus, das " der Bank gehört" also noch nicht bezahlt ist!
Wir haben zwei Mieter im Haus, die eingenommene Miete geht natürllich für das Hausdarlehen an die Bank.
Mein Mann bekommt mtl. ca 1400 €, wir haben drei Kinder und ich bin z. Zt. noch arbeitslos.
Bekomme ich wohl Hartz lV oder Kinderzuschlag?
Wahrscheinlich habe ich keine Chance etwas zu bekommen. Ich habe richtig Bedenken zum Amt zu gehen.
Die lachen mich wahrscheinlich aus. Aber wir kommen mit dem bisschen nicht rund.

Danke für evtl. Antworten!
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  #2  
Alt 23.07.2008, 16:49
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
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Hallo elli,

also, ob hier Ansprüche auf ALG II oder Kinderzuschlag bestehen entzieht sich meiner Kenntnis, da ich eure finanzielle Situation nicht kenne.
Du solltest ersteinmal einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Dies kannst du bei der Kindergeldkasse machen In diesem Zusammenhang kannst du auch einen Antrag auf Lastenzuschuss ( schau mal unter www.wohngledantrag nach) stellen.
Sollten beide Anträge abgelehnt werden, kannst du immer noch einen Antrag auf ALG II stellen.

LG
Kätzchen

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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
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  #3  
Alt 23.07.2008, 17:19
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Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 153
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Hallo,

ich glaube mit "Kinderzuschlag" war eher die Variante über das Jobcenter gemeint und nicht das Kindergeld (über die Familienkasse), oder!?

Inwieweit ALG II / Kinderzuschlag in Frage kommt, ist anhand der vorgegeben Informationen nicht klar zu sagen. Ich würde in jeden Fall einen Antrag stellen, dann habt ihr schon mal das Antragsdatum (= Zahlungsbeginn, sodenn ein Anspruch vorliegt) sicher.

Es werden mit Sicherheit einige Fragen auftreten. Am Besten suchst du dir eine Sozialberatungsstelle in deiner Stadt, die dir beim Ausfüllen des Antrages hilft und gegebenfalls den Bescheid des Jobcenters überprüfen kann.
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  #4  
Alt 27.07.2008, 14:52
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Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 9
Lächeln

Bin in änlicher Situation, bloß wir haben keine Mieter. Je nach dem wie alt die Kinder sind gibt es Möglichkeit einen Antrag beim Jugendamt zu stellen um sich vom Kindergartenkosten zu befreien. Aber Essengeld müsste man selbst zahlen. Kinderzuschlag wurde uns abgelehnt wegen Vermögen. (das Haus gehört auch der Bank)
an
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