#1  
Alt 23.11.2006, 18:42
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Registriert seit: 23.11.2006
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Ausrufezeichen Hartz IV Anspruch?

Hallo an alle
Ich schreibe hier für meinen Schwager Michael,Alter 52, der demnächst Hartz IV bekommen soll.Allerdings sagten uns Bekannte das er keinen Anspruch hat.Er wohnt mit meinem Schwiegervater der Rentner ist,ca 800? Rente mtl. in einem Haus das meinem Schwager Michael gehört.Auf dem Haus sind keine Hypotheken oder ähnliches.Also Schuldenfrei. Bilden somit beide Männer eine Bedarfsgemeinschaft? Besteht anspruch ? Wie hoch währe dieser dann.Für eure antworten an dieser stelle vielen Dank.
LG.Colamaus
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  #2  
Alt 23.11.2006, 19:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 548
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Hallo colamaus,

der Bekannte könnte möglicherweise irren. Klar ist, ob Wohneigentum oder nicht auch interesiert hier nicht ob der Schwiegervater mit im Haus wohnt. Dein Schwager bildet seine EIGENE BG.

Liebe Grüße
Kätzchen35
__________________
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