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Hartz IV bei eigener Firma

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  #1  
Alt 28.03.2009, 14:03
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Standard Hartz IV bei eigener Firma

Folgende Konstellation: Er und Sie verheiratet, er arbeitet nicht sie ist Gesellschafter einer Firma und fallen jetzt in Harz IV

die Firma hat noch keine pos. Bilanzen (neugründung) und keine Gewinnausschüttung
sind die beiden jetzt Hartz IV berechtigt und wie muss man das nachweisen, dass die Firma keine Gewinnausschüttung hat...

Sie würde dem Arbeitsmarkt aber zur verfügung stehen, da es nur eine Nebentätigkeit ist. Es handelt sich dabei nur um einen Internetversand.
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  #2  
Alt 28.03.2009, 14:08
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1)
Warum arbeitet er nicht (könnte wichtig für die Antwort sein),
2)
Wenn sie "noch" nicht genug verdient mit Firma, kann man eine voraussichtliche Einkommenseinschätzung abgeben, also den "aktuellen" Stand darzulegen versuchen. Wird ggf. später bei nächstem Antrag verrechnet oder verändert.
3)
Wenn sie mit der Selbständigkeit noch nicht oder sowieso nicht genug verdient, muss sie dem Arbeitsmarkt parallel dazu ohnehin zur Verfügung stehen, sonst entfällt Anspruch Differenz H IV.
4)
Fazit: Damit ist sie (ggf. ihr - je nach Antowrt zu 1) auch H IV-anspruchsberechtigt.

Gruß. Lirafe

Geändert von lirafe (28.03.2009 um 14:33 Uhr)
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  #3  
Alt 28.03.2009, 14:34
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[QUOTE=lirafe;30759]1)
Warum arbeitet er nicht (könnte wichtig für die Antwort sein),

Er ist schon fast 60 und findet keine Arbeit mehr...
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  #4  
Alt 28.03.2009, 14:36
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O.K. Damit bleibt es bei 2) bis 4) Das müßte klappen, hat es bei mir auch (als Selbständige),
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  #5  
Alt 28.03.2009, 21:10
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Also, lirafe, ich weiß nicht ob man dir das so gesagt hat (zu 3), aber mir wurde es so gesagt, dass man bei Neugründung eine positive Prognose von z. B. der Wirtschaftsförderung braucht (Gutachten zahlt ARGE) und dann bis zu zwei JAhre oder sogar mehr keine Vermittlungsvorschläge etc zu befürchten hat, da die ARGE einen als Selbstständigen gar nicht vermitteln darf. Man bekommt also Zeit, die Selbstständigkeit aufzubauen und muss parallel dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stehen.

@ayla-nadine: Wenn ihr den Antrag stellt, gib direkt an, dass du dich gerade erst selbstständig gemacht hast. Wahrscheinlich könntest du sogar noch Existenzgründerzuschuss beantragen. Zu der Frage, wie du nachweisen musst, dass ihr noch keine Gewinnausschüttung habt: Es kann sein, dass die ARGE eine Bilanz verlangt. Für den Bewilligungszeitraum musst du eine Schätzung deiner Einnahmen und Ausgaben mit abgeben. Aufgrund dieser Schätzung wird euer voraussichtlicher Anspruch berechnet, den ihr ausgezahlt bekommt. Nach Ablauf des Zeitraums musst du dann deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben belegen und die ARGE prüft, ob du zu viel oder zu wenig Geld bekommen hast und zahlt dir die Differenz aus bzw. verlangt sie von dir zurück.

Viel Erfolg und lass dich nicht verunsichern!!!

LG,Jana
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  #6  
Alt 29.03.2009, 00:47
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@jana
Bei mir handelte es sich nicht um eine Neugründung, daher kann ich dazu nichts sagen. Unter anderem (neben nur zögerlich zahlenden Auftraggebern) hatte ich, weil ich schon länger richtig krank bin, keine guten Zahlen vorzuweisen und mir wurde gesagt, dass ich mich trotz Selbständigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss, solange ich darauf angewiesen bin, neben der Selbständigkeit Hilfe zu beanspruchen.

Bei einer Neugründung mit allmählich (hoffentlich) steigenden Umsätzen werden sie ayla-nadine (auch hoffentlich) vielleicht zunächst einmal in Ruhe lassen und abwarten, wie sich die Selbständigkeit entwickelt.

Und übrigens Jana: Mir liegt es fern, jemanden zu verunsichern. Hier im Forum gibt vermutlich nahezu jeder in erster Linie seine auf Erfahrungen beruhenden Erkenntnisse weiter.
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  #7  
Alt 29.03.2009, 17:57
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lirafe, dass "verunsichern" bezog sich auch nicht auf deinen Beitrag, sondern eher auf die Aussagen der ARGE-Mitarbeiter, die einem gerne mal von allem abraten ...

Wenn du schon länger selbstständig warst und dann wegen fehlender Umsätze Hartz IV benötigt hast, kann ich mir auch schon eher vorstellen, dass du u. U. vermittelt werden durftest. Bei ayla-nadine dürfte das aber nicht der Fall sein, da die ARGE ihr bei positiver Prognose die Chance geben MUSS, aus eigener Kraft durch die Selbstständigkeit aus H IV rauszukommen.

Ich kann sogar aus eigener Erfahrung berichten, dass mir die positive Prognose verwehrt wurde, weil dem Typen wohl meine Nase nicht gepasst hat (völlig aus der Luft gegriffene Argumente für die Ablehnung und eindeutig meinen Businessplan nicht vernünftig durchgelesen ...) und ich jetzt zwar keine finanziellen Hilfen beantragen kann, aber schon seit drei Monaten trotzdem meine Ruhe habe. Toi, toi, toi, dass sie mich noch ein Weilchen machen lassen, bis ich einen Kundenstamm aufgebaut habe und mir dann eine positive Prognose gegeben werden muss, wenn ich nicht sogar schon genug verdiene ...

Liebe Grüße,
Jana
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  #8  
Alt 29.03.2009, 23:59
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@Jana
Alles o.k. Das mit dem Kundenstamm aufbauen hat mir leider nicht wirklich geholfen, weil man als "Einzelkämpfer" nicht alle Aufträge erfüllen kann. Zwar hatte ich es mal kurzzeitig auch mit einem Minijobber, den ich bei der Knappschaft angemeldet habe, versucht, aber das ist sehr zeitaufwändig und auch kostenintensiv und man braucht eine Person, auf die 100%ig Verlass ist. Tja und dann zahlen halt die Auftraggeber nur schleppend, man wird krank und so weiter.

Ich wünsche dir, dass du es schaffst, damit dieser teilweise wirklich unwürdige und zermürbende ALG II-Stress irgendwann für dich ein Ende haben kann. Ich bin jetzt nach knappen 4 1/2 Jahren Selbständigkeit an einem Punkt angelangt, dass ich nicht mehr will, obwohl das auch Vorteile hat(te). Ruhig geschlafen habe ich in diesen Jahren nie.

Gruß. Lirafe

Geändert von lirafe (30.03.2009 um 00:03 Uhr)
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  #9  
Alt 30.03.2009, 22:27
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lirafe, danke für deine guten Wünsche. In meinem Bereich würde ich mit ausreichend Aufträgen, die meine Arbeitszeit füllen, genug verdienen, so dass ich niemanden einstellen müsste. (Bin Übersetzerin und Sprachlehrerin). Aber erstmal die Aufträge an Land ziehen ...

Ich wünsche dir, dass du auch wieder aus Hartz IV rauskommst!

Liebe Grüße,
Jana
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