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#1
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Hallo Liebe Freunde,
mein Vater ist arbeitslos und bezieht ALG-2 und wir sind eine 5 köpfige Familiengemeinschaft (Ehefrau, sohn – Schüler, sohn – 1.Jahr Azubi, tochter 2.Jahr Azubi) wir haben aber von April 2008 - bis einschließlich Juli 2008 kein Geld bzw. Leistungen erhalten, in der Zeit waren die Bescheide von der AG immer wieder falsch, es tauchten Zahlen auf die wir keinen falls nach vollziehen konnten somit waren wir gezwungen Wiedersprüche ein zu legen. In der Besagten zeit hat mein Vater Geld von Freunde ausgeliehen (Schuldscheine sind vorhanden), meine Schwester und ich haben jeden Monat von der Ausbildungsvergütung jeweils 300 bis 400€ zuhause abgeben müssen, ansonsten würden wir unsere Verpflichtungen gar nicht nachkommen können sprich Miete, strom, wasser etc.. und die ganzen Rechnungen bezahlte mein Vater wie üblich mit der Bank. Die von der AG haben im Juli 08 alle Bankaktivitäten überprüft gehabt und haben entsprechend in einem Bescheid alle Einzahlungen auf dem Bankkonto in dem Zeitraum als Einkommen berechnet daraufhin legten wir ein Wiederspruch ein und sprachen persönlich mit dem Bearbeiter und er meinte "das Geld können wir nur als geliehen betrachten wenn sie es Notariell beurkundigt hätten" dass heißt ich habe somit keinen Anspruch mehr für die 4 Monaten und sitze auf einen Berg von Schulden. PS.: Ich habe extra schriftliche Schuldscheine, die beweisen das dass Geld geliehen ist, also kein Geschenk den wer würde schon sein Geld verschenken! Ich bitte nun um eure mithilfe falls hier Informationen für mich hättet oder Tipps. ![]() Danke |
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#2
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Woher soll eine Familie die am Existenzlimit lebt noch geld für einen Notar herhollen???
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#3
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Solche Notargebühren sollte in der Regel derjenige tragen der sich das geld leiht! Das ist allegemein üblich - und so viel kostet das auch nicht....
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#4
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also bitte ein notar verlangt locker 50 bis 70€... und für solche menschen wie wir ist jedes cent wichtig..
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#5
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Eine Bank verlangt deutlich mehr Zinsen .... Und sorry - um so etwas beweisen zu können wäre eben ein Notar nicht schlecht.....
By the Way: Die Gebühren beim Notar richten sich immer nach dem Wert über den beraten bzw. beurkundet wird..... Bei z.b einem Wert eines Darlehens von ca 15.000 Euro können sich die gebühren schon auf ca 150 bis 200 Euro belaufen.... Immer noch besser als bankenübliche Zinsen , nicht? |
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#6
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wieso zinsen?? wir haben ja kein darlehen von der bank genommen sondern geld von freunde und verwandte geliehen und wir die kinder haben jeden monat was zuhause für die miete usw. abgegeben vom unseren lohn!!!
also wenn sie mir helfen können dann wäre ich dankbar wenn net dann kann ich ruhig auf ihre komentare verzichten. PS. wen ich z.b meinen vater 200€ von meinem lohn für die miete abgebe, muss ich es dann notariell beurkundigen.. dass ist schwachsinn die von der AG wollen uns einfach nur verarschen.. |
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#7
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Ich glaube nicht das die ARGE verlangen kann das ihr geliehenes Geld notariell beurkunden lassen müßt das höre ich zum erstenmal.Zunächst sind die Kinder nicht verpflichtet für ihre Eltern aufzukommen.Wenn ich das hier lese so würden die Kinder durch ihr Einkommen mit den Eltern eine Haushaltsgemeinschaft bilden in dem sie sich nur mit einem Mietanteil beteiligen müssen.Wenn die Kinder nun aufgrund von keinerlei Zahlungen durch die ARGE den Lebensunterhalt mit abgesichert haben würde ich die Summe festlegen und darüber ein Schriftstück aufsetzen aus dem ersichtlich ist wieviel Geld den Eltern geliehen wurde.Ansonsten wäre es sicher besser einen Anwalt damit zu beauftragen der sache nachzugehen.Der kostet euch nichts weiter.Ihr könt euch einen Schein bei Gericht holen der euch berechtigt einen Anwalt aufzusuchen zu einer Beratung.Das kostet ca 10 Euro.Sollte es zu einer Klage gegen die ARGE kommen gibt es Prozeßkostenhilfe.Achtet aber drauf das es unbedingt ein Anwalt für Sozialrecht ist.
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#8
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Kitty121 Ich danke Ihnen für die Informationen.
Wir bekammen heute einen Brief von der ARGE dass unser Wiederspruch gegen den Bescheid von Juli 2008 abgelehnt wurde "unbegründet zurück gewissen" jetzt müssen wir wohl einen Anwalt beauftragen. Ich hätte noch eine Frage un zwar hatt doch ein HARTZ IV empfänger 4 Wochen zeit um einen Wiederspruch einzulegen aber wie lange hat den die ARGE max. Zeit um zu Antworten bwz. eine Entscheidung zu treffen? Danke |
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#9
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Ja und? Wenn ihr dasselbe Geld von der bank hättet haben wollen hättet Ihr doch Zinsen zahlen müssen - oder etwa nicht??? Dei Bank die das Zinslos macht möchte ich sehen.... IM grunde könnten auch verwandte Zinsen verlangen....
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#10
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Also normalerweise bekommt man eigentlich recht schnell Bescheid wenn man Widerspruch einlegt aber wenn halt viel zu bearbeiten ist kann das auch dauern.Da gibt es keinen Zeitraum.Ich denke ihr solltet auf alle Fälle einen Anwalt mit eurer Sache beauftragen denn ich glaube nicht das die ARGE so verfahren kann.Man darf sich auch nicht alles bieten lassen.
Zu Laetitia möchte ich mal anmerken das eine Bank einen ALG2 Empfänger kaum ein Darlehen geben wird da bekommt man teilweise nicht mal einen Dispokredit.Ich weiß auch nicht was du für Freunde und Verwandte hast aber es ist wohl nicht an der Tagesordnung wenn jemand von meiner Verwandschaft oder aus dem Freundeskreis in finanziellen Schwierigkeiten steckt das man da hilft und zwar ohne auch noch einen Vorteil daraus zu ziehen und Zinsen zu verlangen.Da käme ich mir schäbig vor ganz ehrlich. |
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