Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

HARTZ IV und Bewerbungspflicht

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.03.2010, 23:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 1
Standard HARTZ IV und Bewerbungspflicht

Hallo
Ich muss ja jeden Monat 5 Bewerbungen schreiben. Jetzt habe ich in 6 Tagen nen Termin aber einige Monate keine geschrieben da im Familienkreis die Hölle los war. Gibts da Stress wenn ich jetzt auf die Schnelle die fehlenden Bewerbungen raushaue und dann in 6 Tagen die Gesamtsumme an Bewerbungen vorlege? Habe Angst vor Sperre. Hatte zwar noch nie eine aber wenn man hier so Beiträge liest von 100% Kürzungen wird mir ganz Angst und Bang...
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.03.2010, 08:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 170
Standard

Wenn Du das jetzt nachholst ist es doch ok. Hauptsache Du hast die Anzahl zusammen die Du machen sollst.
Es müssen aber nicht alles schriftliche Bewerbungen sein. Es können auch telefonische Bewerbungen sein oder Du gehst zur Firma und fragst ob sie einen Job für Dich haben.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht