Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

kann der Ehepartner ALGII bekommen?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.09.2009, 09:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 5
Standard kann der Ehepartner ALGII bekommen?

Ich habe eine Frage: Wenn ein Partner arbeitet und der andere Anspruch arbeitssuchend bzw arbeitslos ist, lohnt es sich einen Antrag auf ALG II zu stellen? Wie funktioniert das? Wird das Gehalt des arbeitenden Partners voll angerechnet? Dieser Regelsatz - würde der ihm nicht voll zustehen? Danke für eine Antwort.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.09.2009, 09:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Bei einem Ehepaar liegt das Existenzminimum bei zwei mal 323 Euro zuzüglich einer angemessenen Miete. Im Bundesdurchschnitt sollte die Miete etwa 450-500 € nicht übersteigen. Also wenn der erwerbstätige Partner signifikant mehr als 1100 bis 1150 Euro verdient, werdet ihr keine Leistungen gemäß SGB II erhalten.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.09.2009, 09:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Versuche doch einfach mal einen ALG2 Rechner.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.09.2009, 09:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.940
Standard

@Wahrelicht - Antrag stellen, benötigte Angaben und vor allem auf keine mündlichen Absagen am Info Schalter hören, da wird viel zuviel gequakt.

ALGII ist nicht nur vom Verdienst des Ehepartners abhängig sondern noch von ein paar anderen Kriterien, z.B. ob eigenes Vermögen vorhanden ist aber auch da wird nach anrechnungsfähigen und eben nicht anrechnungsfähigem Vermögen unterschieden. Ob eine Bedürftigkeit besteht entscheidet im Zweifel noch nicht einal der Fallmanager bzw. Sachbearbeiter sondern in letzter Instanz ein Sozialgericht!

Wie heisst es doch: Versuch macht klug! (Wenn Bänker Millionen kriegen dients dem Erhalt der Volkswirtschaft - wenn der kleinen Mann ALG II bekommt ist es gut für die Konjunktur, der gibt nämlich meist sofort wieder aus! Schwupps und die Wirtschaft fluoriert - wollte ich unserem FDP Mann nur mal mit auf den Weg geben! Siehste Schrader so funktioniert Marktwirtschaft vor Ort!, da braucht man keine großen politischen Programme)
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Was Kann mann alles bekommen maik1503 Anspruch und Leistungen 2 16.07.2009 14:17
[unter 25] in grosser Not: was kann ich bekommen? Methados Anspruch und Leistungen 11 01.04.2009 15:50
[Wohngemeinschaft] kann ein eu-bürger alg2 bekommen? undpunkt Anspruch und Leistungen 1 09.02.2009 20:32
notfall. wie schnell kann ich alg 2 bekommen? neovo Anspruch und Leistungen 0 15.10.2008 09:44
Kann ich Hartz IV bekommen bzw. Beantragen? The Darkness Anspruch und Leistungen 1 12.12.2006 17:37