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#1
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Ich habe eine Frage: Wenn ein Partner arbeitet und der andere Anspruch arbeitssuchend bzw arbeitslos ist, lohnt es sich einen Antrag auf ALG II zu stellen? Wie funktioniert das? Wird das Gehalt des arbeitenden Partners voll angerechnet? Dieser Regelsatz - würde der ihm nicht voll zustehen? Danke für eine Antwort.
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#2
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Hallo!
Bei einem Ehepaar liegt das Existenzminimum bei zwei mal 323 Euro zuzüglich einer angemessenen Miete. Im Bundesdurchschnitt sollte die Miete etwa 450-500 € nicht übersteigen. Also wenn der erwerbstätige Partner signifikant mehr als 1100 bis 1150 Euro verdient, werdet ihr keine Leistungen gemäß SGB II erhalten.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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Versuche doch einfach mal einen ALG2 Rechner.
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#4
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@Wahrelicht - Antrag stellen, benötigte Angaben und vor allem auf keine mündlichen Absagen am Info Schalter hören, da wird viel zuviel gequakt.
ALGII ist nicht nur vom Verdienst des Ehepartners abhängig sondern noch von ein paar anderen Kriterien, z.B. ob eigenes Vermögen vorhanden ist aber auch da wird nach anrechnungsfähigen und eben nicht anrechnungsfähigem Vermögen unterschieden. Ob eine Bedürftigkeit besteht entscheidet im Zweifel noch nicht einal der Fallmanager bzw. Sachbearbeiter sondern in letzter Instanz ein Sozialgericht! Wie heisst es doch: Versuch macht klug! (Wenn Bänker Millionen kriegen dients dem Erhalt der Volkswirtschaft - wenn der kleinen Mann ALG II bekommt ist es gut für die Konjunktur, der gibt nämlich meist sofort wieder aus! Schwupps und die Wirtschaft fluoriert - wollte ich unserem FDP Mann nur mal mit auf den Weg geben! Siehste Schrader so funktioniert Marktwirtschaft vor Ort!, da braucht man keine großen politischen Programme )
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