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#1
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Hallo,
ich habe mal eine Frage. Also ich bin ab 17.10.06 arbeitslos, ich habe selbst gekündigt (persönliche Gründe) und eine Sperrzeit in Kauf genommen. Jetzt war ich heute morgen auf dem Arbeitsamt wegen einem Gespräch und mir wurde mitgeteilt dass ich keinen Anspruch auf Leistungen habe da ich nicht zur Verfügung stehe (zur Erklärung: ich habe zwei kleine Kinder die in den Kindergarten gehen und die Zeiten der öffentlichen Verkehrsmittel sind mehr als bescheiden. Würde ich damit noch fahren müssen könnte ich wenn es hochkommt vielleicht 2 Stunden täglich arbeiten ... das was ich da dann verdienen würde würde grad mal für die Fahrkarten reichen.) Ich hatte dem Mann erklärt dass ich hier im Ort (Kleinstadt) täglich von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr zur Verfügung stehen würde, eventuell sogar bis 12.30 Uhr, aber er hat trotzdem abgelehnt. Okay ich verstehe das ja auch irgendwo. Kann ich jetzt trotzdem Hartz IV beantragen? |
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#2
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hallo,
also hartz iv kannst du nur dann beantragen, wenn du beim arbeitsamt zur vermittlung angemeldet bist sprich du mußt dich für einen vollzeit- oder teilzeitjob zur verfügung stellen. wenn du nur zwei stunden am tag arbeiten kannst, wird dir das amt nichts zahlen... dann bleibt dir eigentlich nur noch der weg zum sozialamt... gruß, bienemaja |
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