Kein Anspruch wegen Zahlung vom Vormonat!

  • Ich beziehe Alg2 und arbeite seit Dezember 2007 mit einem befristeten Vertrag bis Ende Februar.
    Die Gehaltszahlung erfolgt immer erst am 15. des Folgemonats.
    Jetzt wollte ich für März wieder Alg2 beantragen, aber als Antwort kam, dass ich erst im April wieder
    Anspruch habe, weil eben die Zahlung für Februar erst Mitte März auf dem Konto eingeht.
    Ich krieg eh nur ein paar Euro und hab 200Euro Fahrtkosten die ich nicht bezahlt bekomme.
    Steht mir für März wirklich keine Zahlung zu?

  • Und was ist, wenn ich meinen Arbeitgeber dazubringe den Lohn noch im Februar zu überweisen (mit vorläufiger Gehaltsabrechnung?
    (Ich bekomme es meistens sowieso eher, nur die Überstunden sind da noch nicht mit drin)
    Steht mir dann das Geld ab März zu?