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Kein Anspruch wegen Zahlung vom Vormonat!

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  #1  
Alt 25.01.2008, 13:51
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Registriert seit: 25.01.2008
Beiträge: 2
Standard Kein Anspruch wegen Zahlung vom Vormonat!

Ich beziehe Alg2 und arbeite seit Dezember 2007 mit einem befristeten Vertrag bis Ende Februar.
Die Gehaltszahlung erfolgt immer erst am 15. des Folgemonats.
Jetzt wollte ich für März wieder Alg2 beantragen, aber als Antwort kam, dass ich erst im April wieder
Anspruch habe, weil eben die Zahlung für Februar erst Mitte März auf dem Konto eingeht.
Ich krieg eh nur ein paar Euro und hab 200Euro Fahrtkosten die ich nicht bezahlt bekomme.
Steht mir für März wirklich keine Zahlung zu?
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  #2  
Alt 25.01.2008, 14:14
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Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
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Das ist leider so. Bei ALG 2 gilt das "Zuflussprinzip". Laufende Einnahmen werden für den Monat berücksichtigt, in dem sie zufließen, nicht für den Monat, für den sie gezahlt werden.
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  #3  
Alt 25.01.2008, 16:14
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Registriert seit: 25.01.2008
Beiträge: 2
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Und was ist, wenn ich meinen Arbeitgeber dazubringe den Lohn noch im Februar zu überweisen (mit vorläufiger Gehaltsabrechnung?
(Ich bekomme es meistens sowieso eher, nur die Überstunden sind da noch nicht mit drin)
Steht mir dann das Geld ab März zu?
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  #4  
Alt 25.01.2008, 19:49
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.940
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Hallo sannyss!

Wenn das geht, dann lass Dir doch nen Vorschuss zahlen!

Gruß
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