Kennt sich jemand aus??

  • Hallo


    Ich habe heute auch mal ein Anliegen und hoffe das sich eventuell jemand auskennt denn ich bin mir nicht ganz sicher.
    Meine Nachbarin hat folgendes Problem.Ihr Sohn(21) hat 2005 eine Lehre begonnen die bis 2008 ging.Leider hat der Sohn die Prüfung nicht bestanden und wollte daher die Ausbildung um ein Jahr verlängern.Die Unterlagen dafür hat er bei dem Chef abgegeben und sich darauf verlassen das diese an die Handwerkskammer weitergeleitet werden.Er hat dann weiter in dem Betrieb als Lehrling gearbeitet und auch monatlich die Ausbildungsvergütung bekommen.Allerdings unregelmäßig und teilweise auch als Barauszahlung.Anfang des Jahres hatte er einen Unfall und sich dabei die Hand gebrochen und war 8 Wochen krank geschrieben.Als er aus dem Krankenschein wiederkam teilte ihn der Chef mit das er ihn ab sofort nicht mehr das Lehrlingsgeld zahlt sondern ihn nach Stunden bezahlen will.Darauf ließ der Junge sich dann ein da er davon ausging das er somit mehr Geld bekommen würde.Es wurde allerdings kein Vetrag unterschrieben sondern alles mündlich.Im März und April hat er dann auch ganz gut verdient.Ab Mai hat er allerdings gar nicht mehr gearbeitet da angeblich keine Arbeit da gewesen wäre und bekommt somit natürlich jetzt wohl auch kein geld.Mittlerweile hat sich auch herausgestellt das der Chef die Lehrvertragsverlängerung gar nicht weitergereicht hatte und er somit auch seine Prüfung nicht machen kann da er ja gar nicht angemeldet ist.


    Meine Nachbarin wollte jetzt von mir wissen was sie machen kann.Ob unter Umständen die Möglichkeit bestehen würde zunächst ALG2 zu beantragen.Der Sohn ist bereits auf der Suche nach einem neuen Betrieb und hat sich jetzt selbst zur nächsten Prüfung angemeldet aber im Moment ist er völlig mittellos.Er hat bereits eine eigene Wohnung und die muß ja bezahlt werden.Ich weiß nicht genau was ich ihr raten soll habt ihr da eine Idee.

  • Hallo Kitty121,


    ich würde sagen er soll ALG II beantragen und sich vorab auf der ARGE beraten lassen. Einen Arbeitsvertrag hat er ja scheinbar nicht oder läuft sein Lehrlingsvertrag noch? Wenn das der Fall ist, muss sowieso mit dem Chef geredet werden, der hat ja wohl seinen Vertrag einzuhalten.
    Falls er eben keinen gültigen Vertrag mehr hat, hat er auf jeden Fall Anspruch auf ALG II.
    Die eigene Wohnung sollte hoffentlich kein Problem sein. Es sollte außerdem gleich geklärt werden, dass das Nachholen der Prüfung Vorrang vor irgendwelchen Maßnahmen haben muss.
    Vielleicht hat er Glück und trifft auf eine freundliche und kompetente SB.


    LG, Jalale.

  • Der Lehrvertrag sollte eigentlich verlängert werden aber die erforderlichen Unterlagen hat der Chef an die Handwerkskammer nicht weitergeleitet also besteht ein Lehrvertrag im eigentlichen Sinne nicht.Einen Arbeitsvertrag gibt es aber auch nicht nur eben die mündliche Abrede wegen der stundenweisen Tätigkeit.

  • Das hört sich irgendwie nach Schwarzarbeit an. Dem Chef gehört was hinter die Ohren gehauen. Wie war der Sohn deiner Nachbarin denn krankenversichert?
    Hat er sich schon mit der Handwerkskammer in Verbindung gesetzt? Kann er denn die Prüfung machen ohne in einem Betrieb zu sein und dann auch die Lehre abschließen?
    Solange er in keinem Arbeits-/Ausbildungsverhältnis ist, hat er auf jeden Fall Anspruch auf ALG II und sollte es auch beantragen.

  • Er hat jetzt im Mai zwei Wochen noch gearbeitet und dafür auch das Geld aufs Konto bekommen.Allerdings gibt es noch keine Abrechnung.Bei der Handwerkskammer sagen sie das der Chef eigentlich verpflichtet gewesen wäre den Lehrvertrag zu verlängern aber da es eben nicht eingereicht wurde können die auch nichts machen.Zur nächsten Prüfung kann er sich selbst anmelden da er ja drei Jahre gelernt hat nur eben die Prüfung nicht bestanden hat.Im Grunde genommen sehe ich das so das der Chef eigentlich fast ein Jahr lang einen Lehrling beschäftigt hat der an und für sich gar keiner ist.Ich kenne es eigentlich so das man als Betrieb die Lehrlinge anmelden muß auch wegen Versicherung und ähnliches.


    Im übrigen war er heute bei der ARGE und sie wollen von dem Chef eine Kündigung.Jetzt bin ich mal gespannt was der macht zumal er telefonisch für den Jungen schon seit Wochen nicht erreichbar ist.Inzwischen weiß er nichtmal wie er die Wohnung bezahlen soll.

  • Ist `ne "Scheißsituation" und wirklich schlimm für den "Jungen", der sich die ganzen Jahre durchgerackert hat. Ich würde versuchen, jemanden zu finden, der "vermittelt", also sozusagen einen "Mediatoren" - müßte aber schnellstmöglichst geschehen. Ansonsten würde ich dem Chef mit Klage drohen (Beratungsschein Anwalt, wie du weißt) und anstelle des Jungen einen Betrieb suchen, der das Ausbildungsverhältnis bis zur Prüfung fortsetzt. Man kann ja auch während einer laufenden Ausbildung wechseln. Alles, wirklich alles ist besser, als dass die Zeit, die er bislang als Auszubildender hinter sich hat, umsonst gewesen ist. Für die Zeit dazwischen würde auch ich sagen, dass er ALG II beantragen soll und hoffentlich einen "vernünftigen" SB hat, der ihm weiterhilft und keine Schwierigkeiten macht.
    Tut mir richtig leid. Gruß. Lirafe

  • Meine Nachbarin ist eine Seele von Mensch und daher leider manchmal etwas gutmütig.Ich werde jetzt mal versuchen ob ich den Chef am Montag ans Telefon bekomme und dann raucht es ganz gewaltig.Ansonsten besuche ich ihn in seiner Backstube und dann kann er sich warm anziehen.Die Anträge auch wegen Kindergeld hat er seit gestern alle zusammen und hat dann nächste Woche zwei termine im Amt.Mal sehen ob das dann mit der Bearbeitung wenigstens schnell geht.