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Kindergeld als "Einkunft" für Mutter deklariet

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  #1  
Alt 19.03.2010, 14:34
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Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 2
Standard Kindergeld als "Einkunft" für Mutter deklariet

Hallo,

ich bin geschieden, habe ein Kind (16 Jahre) und mein Hartz4 Antrag wurde abgelehnt.
Begründung: mein Sohn bekommt so viel Unterhalt von seinem Papa, so dass sein Bedarf damit gedeckt ist. Ich bekomme sehr wenig Unterhalt und nun wird das Kindergeld meines Sohnes einfach als zusätzliches Einkommen für mich berechnet. Durch diese Berechnung habe ich nun etwas mehr "Einkünfte" als der mir zustehende Anspruch von 402,-€. Also wurde mein Antrag abgelehnt. Nun muss ich mich selber krankenversichern und das sind mal eben knapp 150,-€. Ist das denn rechtlich erlaubt das Kindergeld einfach als Einkunft für die Mutter zu berechnen? Mir wurde bei Antragsabgabe gesagt, Kinder müssen nicht für die Eltern aufkommen. Wenn ich aber von dem Kindergeld leben soll passiert doch genau das! Oder ???

Wer kann mir sagen was ich nun machen soll?
Einspruch einlegen?
Wenn ja -wann, mit welcher Begründung????

Würde mich freuen wenn mir jemand nützliche Tips geben kann.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 19.03.2010, 15:12
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Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
Standard

da kannste nichts machen, denn dein sohn lebt ja sicher mit dir in einem haushalt. demzufolge ist kindergeld als einkommen zu bewerten. aber schön zu wissen, dass dein sohn von 184 € leben kann.
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  #3  
Alt 20.03.2010, 17:52
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

Also solange mein Sohn bei mir wohnte und noch kein Bafög bezog, wurde das Kindergeld für ihn auch bei mir als Einkommen angerechnet; das ist wohl die allgemein (zulässige) Handhabung. Auch jetzt mit meiner Tochter verhält sich das genauso. Als mein Sohn dann irgendwann die Schule beendet hatte, Bafög bekam und auszog, rechneten die das noch immer so - und ich "reklamierte". Dann wurde mir als Antwoprt geschrieben, dass ich "nachweisen" soll, dass ich das Kindergeld an ihn weiterleite und / oder einen direkten "Abzweigungsantrag" bei der Familienkasse (Kindergeldkasse) stellen soll, wiederum mit Nachweis für dieses Amt, das die H IV-Berechnung vornimmt. Da der Abzweigungsantrag Schwierigkeiten mit sich gebracht hätte (der Kindesvater hätte dem zustimmen müssen und hätte ab da auch die Möglichkeit, die Hälfte des Kindergeldes für sich selbst zu beanspruchen !!! (kein Quatsch)), ließen wir das schon mal sein. Als Nachweis für das Amt richtete ich dann einen Dauerauftrag ein dafür, dass das staatliche Kindergeld von meinem Konto direkt weiterüberwiesen wird nach Eingang auf das Konto meines inzwischen 22jährigen Sohnes. Nur das - und nichts anderes - akzeptierte das Amt dazu, das Kindergeld mir nicht mehr als Einkommen anzurechnen.

Gruß. Lirafe
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  #4  
Alt 22.03.2010, 16:43
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Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 2
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Danke für eure Beiträge
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