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#1
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Ich bin Angestellte und werde Ende Februar 2011 ein Baby bekommen. Ich habe dann vor mein Eltergeld auf 24 Montat aufzuteilen und anschliessend beginne ich dann wieder in meinen jetzigen Firma zu arbeiten.
Da ich Alleinerziehend sein werde, dachte ich mir, dass ich zu dem Elterngeld Hartz IV beantragen könnte. Nun lese ich das der Staat für Hartz IV Empfänger ab kommenden Jahr kein Eltergeld mehr zahlen wird. Trifft das dann automatisch für mich auch zu oder gelten hier andere Bedingungen, weil ich bisher kein HartzIV Empfänger war? Auch würde mich interessiere, ob ich mein Elterngeld auf 2 Jahre teilen darf und zusätzlich Sozialleistungen beantragen kann bzw diese dann auch gewilligt werden. Würde mich freuen, wenn mir jemand dazu was sagen kann lg |
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#2
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da der entbindungstermin im neuen jahr ist, denke ich, dass es fürderartige fälle keine übergangsreglung geben wird. wenn du hartz4 beantrgst, dann ist dein lebensunterhalt nebstkind und die kosten für die wohnung ja abgedeckt.
die goldenen zeiten sind vorbei! |
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