Kosten für Unterkunft,

  • hallo.


    ich bezog 78 Wochen Krankengeld, bin ausgesteuert, habe 240 Tage bis 21.10.09 ALG 1 bezogen und muß nun ALG 2 beantragen. Ich lebe dauernd getrennt, habe 2 Kinder 12 u.16 Jahre und zahle z.Zt. keine Unterhalt. Ich lebe seit 8 Monaten bei meiner Freundin in deren Wohnung, bin dort gmeldet stehe aber nicht im Mietvertrag. Sie ist berufstätig und verdient ca.1300€ netto. Die Miete beträgt 380€ zzgl 140€ Nebenkosten. Ich überweise ihr monatlich 300€ quasi als Mietanteil. Nun bin ich ja noch kein ganzes Jhr mit ihr zusammen und es gibt dort die Regelung:


    § 7 Abs. 3a SGB II bestimmt nunmehr eine Beweislastumkehr bei der Prüfung, ob eine eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft gegeben ist. Eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft wird jetzt vermutet, wenn die Partner
    a) länger als ein Jahr zusammenleben,



    Nun meine Fragen:


    Was steht mir an Kosten für Unterkunft zu?


    1. während des laufenden Jahres


    2. nach Ablauf eines Jahres der Partnerschaft




    Bekomme ich den Grundbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts?


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und danke für Eure Antwort.


    LG

  • Bei dem Einkommen deiner Partnerin wirst du kaum noch etwas bekommen im Rahmen von ALG2.Ihr müßtet Wohngeld beantragen.Es gibt diese Regelung das ihr bis zu einem Jahr nicht als BG gerechnet werdet wenn ihr angebt zunächst auf Probe zusammen zu leben.Da ihr schon 8 Monate zusammenlebt weiß ich nicht ob dies bei euch dann möglich wäre.Dies müßtest du mit dem SB besprechen.Wenn sie es anerkennen dann würdest du für die restlichen 4 Monate deine Leistungen bekommen und die Hälfte der Miete.Danach werdet ihr gemeinsam berechnet und da ist wie schon gesagt das Einkommen deiner Freundin entscheidend und zu hoch um Sozialleistungen zu bekommen.