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#1
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Ich habe bis 14.3.08 Hartz IV bekommen. Seit 15.3.08 arbeite ich. Jetzt ist mir zum 31.12.2008 gekündigt worden. Meine Freundin meinte, wenn ich mich krankschreiben lasse mehr als sechs Wochen, dann müßte ich statt Hartz IV erstmal Krankengeld vom jetztigen Lohn bekommen. Ist das so? Muß ich dann schon Krankengeld bekommen vor dem 1.1.09 also bevor Hartz IV eintritt? Wie hoch ist Krankengeld eigentlich? Es geht mir darum, ob ich dann mehr Geld erhalte als meine knappen 500 Hartz IV.
DAnke schon mal |
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