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Kündigen oder nicht! Amtshilfe, Bertatungshilfe oder Gerichtshilfe!

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  #1  
Alt 22.12.2009, 22:15
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Beiträge: 1
Standard Kündigen oder nicht! Amtshilfe, Bertatungshilfe oder Gerichtshilfe!

Hallo zusammen,

ich hab folgendes Problem: Und zwar bin ich wegen Psychosomatischen stress krankgeschrieben. Mein Arzt hat mir geraten zu kündigen, dies habe ich auch schriftlich von Ihm bekommen, damit ich keine Sperre von Arbeitsamt bekomme. Beim Arbeitsamt haben sie mir gesagt ich sollte mich aber weiter krankschreiben lassen, die Krankenkasse sagt genau das gegenteil! Was mache ich denn nun??? Bewerbungen habe ich schon laufen. Anfang nächstes Jahr hab ich ein Beratungsgepärch beim Psychater.
Ich würde gerne einen Anwalt zur Rate ziehen, da mein Rechtsschutzversicherung aber für diesen Fall noch nicht eintritt. Was ich kann ich Beantragen?? Amtshilfe, Beratungshilfe oder Gerichtshilfe?? Und wenn bekomme ich Hilfe???
Ich hoffe mit kann jemande helfen!
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  #2  
Alt 22.12.2009, 23:48
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

Also fangen wir mal mittendrin an, so wie du ja auch geschrieben hast. Warum hast du Bewerbungen laufen, wenn du doch eigentlich aufgrund psychischen Stresses nicht arbeiten kannst? Natürlich sagt das Arbeitsamt, dass du dich weiterhin krankschreiben lassen solltest - da hat dir wohl mal jemand Nettes Auskunft erteilt -, damit du in dem Fall möglichst keine Sperre erhälst, was das Arbeitslosengeld betrifft. Sonst könnte man ja annehmen, du hast gekündigt und bist eigentlich kurz danach (da nicht weiter krankgeschrieben) wieder gesund oder so. Die Krankenkasse wiederum sagt natürlich genau das Gegenteil, weil du in dem Augenblick, wo du krank geschrieben bist, ja Krankengeld erhälst und somit der Krankenkasse "zur Last" fällst. Jeder sieht eben zu, wo er bleibt.

Um eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können, solltest du einen Beratungsschein bei dem für dich zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Beratungsschein erhält man, wenn eine gewissen Einkommensgrenze und auch Vermögensgrenze nicht überschritten ist. Mithilfe dieses Scheines kannst du eine Beratung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen für einen geringen, von dir zu leistenden Kostenbeitrag in Höhe von 10 Euro. Allerdings solltest du vor Terminvereinbarung (im Anwaltsbüro) danach fragen, ob die auf dieser Basis auch arbeiten. Alle Büros machen das anscheinend nicht.

Und als Letztes hoffe ich, dass du im nächsten Jahr nicht einen Termin bei einem Psychiater, sondern bei einem Psychotherapeuten hast. Das ist ein gravierender Unterschied und wäre wichtig insgesamt auch als Information beispielsweise für den Anwalt, den du eventuell aufsuchen wirst mithilfe des Beratungsscheines.
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