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#1
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Hallo Leser und Herr Grunert,
kann jemand die Frage(n) beantworten bitte: Kinder (14,10) die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den USA haben aber eine deutsche Mutter in Deutschland haben (Scheidung), welche Hartz IV bezieht, die ihren Umgang mit der Mutter in DE abhalten und für den Sommer in die Bedarfsgemeinschaft der Mutter + neuem Lebenspartner aufgenommen werden sollen - A) haben die Kinder für 5 Wochen des Aufenthalts Anspruch auf ALG II Regelsätze? - B) gilt die Härtefallregelung des neuen Urteils für Umgangskosten der Kinder nach Scheidung auch in diesem Fall? Vielen Dank, Seb
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