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Leistungsanspruch... und sinnvoll....?

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  #1  
Alt 20.08.2009, 16:58
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Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 3
Standard Leistungsanspruch... und sinnvoll....?

Hallo Zusammen,

folgende Situation:

1. Ich bin verheiratet und habe keine Kinder.
2. Einziges Einkommen kommt von mir
3. Vor 3 Monaten wurde ich betriebsbedingt gekündigt und bin seither in einer von der Arbeitsagentur geförderten und genehmigten Weiterbildungsmaßnahme
4. Die Maßnahme geht noch 2 Monate.
5. Die letzten 3 Monate bekam ich noch Einkommen von meinem ehemaligen Arbeitgeber, so dass das Arbeitlosengeld erst jetzt greift.
6. Heute alles abgeben und die freundliche Dame (ehrlich gemeint) teilt mir mit, dass ich den erhöhten Leistungssatz und dabei rund 1592,- € pro Monat bekomme.

So... nun bin ich unschlüssig...

Ich zahle im Augenblick für ein 81,3qm große 4 Zimmer Wohnung 950,- € Miete warm.

Wenn ich also rechne... 950,- + 359,- + 323,- = 1660 € Bedarf. Oder?

Die Frage die sich mir stellt.. ist, ob das so ist...? Und wenn ja, macht es Sinn einen Antrag auf Hartz IV zu stellen?

Die nächste Frage die sich stellt, ist was passiert wenn meine Frau und ich uns trennen? Defacto sind wir bereits getrennt, wir leben aber noch in der gleichen Wohnung. Antrag auf Scheidung wird demnächst gestellt...

Wenn nun einer in der Wohnung zurückbleibt, dann wird sicher die ARGE noch max. 6 Monate die Miete weiterzahlen und dann zur Reduzierung auffordern....?

Und wie wird meine Frau im Zuge der Trennung / des Auszuges etc. unterstüzt? Hilf man ihr ne Wohnung zu finden...?

Bin für jede Antwort dankbar. Generell werde ich hierzu auf alle Fälle noch einen Termin bei der ARGE machen, möchte nur vorab schon ein wenig informiert sein. Eure Antworten werden mir sicher auch helfen, selbst nochmal gezielt recherieren zu können.

Herzlichen Dank und liebe Grüße aus München
Muc_Biker
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  #2  
Alt 20.08.2009, 17:18
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Beiträge: 799
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Hallo!

Klar, in einem solchen Fall ist die Trennung immer eine gute Idee! Aber die Arge wird auf dieses Täuschungsmanöver nicht reinfallen. Allein die Fragestellung deutet auf Sozialbetrug hin.
Also, wenn ihr keine Aussichten auf eine existensminimumsicherde Beschäftigung habt, dann sucht euch schon mal eine Sozialwohnung!
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 20.08.2009, 17:23
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Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 3
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Das heisst, mit einer Bescheinigung meiner Anwältin, dass die Scheidung eingereicht wurde kann ich den Verdacht entkräften... Wir sind getrennt... warum denken die Leute immer nur das schlechteste....?
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  #4  
Alt 20.08.2009, 17:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
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Hallo!

Zitat:
warum denken die Leute immer nur das schlechteste....?
weil der Sozialstaat Bundesrepublik Deutschland auf Abzocke aufgebaut ist!
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #5  
Alt 20.08.2009, 23:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 316
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Zum einen finde ich - so salopp gesagt - 81 m² für 2 Personen sehr, sehr viel. Das zu finanzieren obliegt einem dann schon selbst (Hilfeempfänger kommen zu zweit maximal auf 60 m²...das nur nebenher)
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  #6  
Alt 21.08.2009, 00:02
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Registriert seit: 20.08.2009
Beiträge: 3
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Hallo Admin,

bitte lösch meinen Beitrag.
Sinnvolle Antworten kommen hier nicht.

Bei der Gelegenheit, lösch bitte auch meinen Account.

Da kann ich ja die Tante im Supermarkt fragen, oder im in der Kugel lesen. Hab ich mehr von.

Danke
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  #7  
Alt 21.08.2009, 13:14
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Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
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Muc_biker,

sorry, aber ich finde es reichlich naiv, zu glauben, dass die ARGE euch eine 950 Euro teure Wohnung für zwei Persone zahlen würde. Ich lebe ebenfalls mit meinem Freund zusammen, wir bekommen den Höchstsatz für unsere Wohnung, weil hier kein günstigerer Wohnraum verfügbar ist, und zahlen den Restbetrag noch oben drauf. Insgesamt erhalten wir zu zweit von der ARGE ca. 1200 Euro, d. h. dein ALG I wäre für uns bereits Luxus. Und dann noch mehr obendrauf bekommen zu wollen ... seid doch einfach froh, dass ihr bisher noch so viel Geld zur Verfügung habt.

Gruß,
Jana
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