Lestung zur Sicherung des Lebensunterhalts Rückwirkend?

  • Hallo Community


    Ich habe eine frage zur Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ich beziehe seit dem 1.8.2010 ALG II. Ich habe desweiteren eine Wohnung die auch von der ARGE bezahlt wird. Meine Freundin die nicht im selben Ort gemeldet war ist zu mir gezogen. Sie bekam am 18.08.2010 einen Antrag für die Aufnahme in meine BG. Da wir zu dieser Zeit ziemlich viel Stress hatten, unter anderem die Aufnahme meiner Freundin am Kolping (Berufsvorbereitungs Jahr, Hauptschulabschluss nachholen) und anderen Problemen haben wir es erst letzte Woche am 21.10.2010 geschafft ihren Antrag komplett abzugeben. Jetzt die Frage. Wird ihr das ALG rückwirkend gezahlt also vom Monat August bis Oktober? Viele unserer Freunde meinen Ja es wird, andere wiederum nein wird es nicht.
    Da ich in vielen Foren als Asozialer schmarozer der nur die Kohle haben will abgestempelt wurde weil ich dies gefragt habe zur Erklärung.
    Am 1.4.2009 trat ich meinen Dienst als Soldat auf Zeit für 4 Jahre bei der Bundeswehr an. Ein paar Monate später wurde ich wegen Gesundheitlichen Gründen zum Grundwehrdienstleistenden zurück gestuft und absolvierte meinen Grundwehrdienst am 31.12.2009. Seit Februar 2010 bin ich Arbeits-/Ausbildungssuchend gemeldet. Ich habe mich bei diversen Zeitarbeits Agenturen gemeldet aber die haben für mich nichts gefunden. Da ich direkt nach der Schule (10. Klasse, Mittlerereife) zur Bundeswehr gegangen bin, habe ich noch keine Ausbildung. Erst seit dem 1.8.2010 beziehe ich überhaupt etwas. Ab dem 8.11.2010 werde ich ebenfalls das Kolping besuchen, dort beginne ich die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme um eine Ausbildungsstelle zu finden.


    Ich hoffe euch schreckt der Ewig lange Text nicht ab und freue mich über jede Antwort von euch =)


    Mit freundlichen Grüßen


    Soluscor

  • Hallo Soluscor,


    in der Regel hätte Deine Freundin Anspruch mit dem Tage, an dem Sie bei der ARGE/Job-Center vorstellig wurde und ihren Antrag bekommen hat. Da ihr euch aber mit der Abgabe sehr lange Zeit gelassen habt, könnte es sein, dass der Sachbearbeiter durchaus nachvollziehbar die Hilfebedürftigkeit Deiner Freundin anzweifelt und die Leistungen erst mit dem Monat der Antragsabgabe bewilligt.


    Gruß Gawain