Mietzuschuss in der zweiten Ausbildung

  • Hallo...


    ich mache zur Zeit meine 2 Ausbildung im ersten Lehrjahr. Würde gerne ausziehen, da es im Elternhaus leider einige Differenzen gibt.
    Ich komme nun ins zweite Lehrjahr und müsste so um die 550€ netto bekommen, ebenfalls beziehe ich Halbwaisenrente 170€. Da die Mieten in der Gegend leider so teuer sind, würde das Geld niemals reichen um mir eine eigene Wohnung zu finanzieren.
    Stehen mir irgendwelche Zuschüsse zu???


    Vielen Dank für die Hilfe

  • Ich denke , "Nein" - denn Deine Eltern müssen Dich nach der ersten Ausbildung nicht weiter finanzieren und mit der abgeschlossenen Erstausbildung ast Du im Grunde alle Möglichkieten für Dein Einkommen selbst zu sorgen. Die Vergütung die Du bekommst ist im Grunde für so Dinge wie Lehrmittel, Fahrkosten ect.!


    Ganz ehrlich wenn das jetzt möglich wäre würde ich protestieren denn in den 80-er Jahren musste ich deswegen eine Ausbildung vorzeitig beenden, bin danach Akkord arbeiten gegeangen um das Minuswieder halbwegs reinzuholen und ich finde gleiches Recht für alle.


    Was ich nicht gut finde ist das die BA junge Leute in Berufe drängt die diesen im Grunde nicht liegen, wrde jemand aus einer solchen Situation heraus eine zweite Ausbildung abschliessen wollen könnte ich mir vorstellen dem zu zustimmen den durch die Bestimmungen die wir inzwischen den jungen Menschen aufs Auge drücken wird jede freie Entscheidung genommen wenn man nicht sofort einen Ausbildungsplatz erhält und in so einem Fall fände ich eine Übernahme angebracht.

  • Hallo!


    Also wenn du 550 Netto plus 170 HW-Rente und 164 Kindergeld bekommst, dann sind das 884 €uro!
    Also probiere es erst nicht, irgendwelche Anträge zustellen. Das ist Papier.und Zeitverschwendung.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Klar steht dir das Kindergeld zu, falls du ausziehen solltest. Falls es deine Mutter nicht freiwillig rausrückt, musst du zu Kindergeldstelle/Arbeitsamt gehen und denen deine Kontoverbindung mitteilen, damit sie dir das Geld überweisen können.
    Solange du noch bei deiner Mutter wohnst, ist es wohl o.k. dass das Geld deine Mutter bekommt.


    Aber du darfst allerdings nicht zu viel verdienen:


    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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