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hallo,
folgende situation: ich, geschieden mit 4-jährigem sohn, habe vor irgendwann einmal mit meinem neuen partner zusammen zu ziehen. arbeit ist leider nicht in sicht. die frage ist aber, bekomme ich dann noch alg II ? er wird ja mit veranlagt. weiß jemand, wie hoch die bemessungsgrenze ist, was man als dreipersonenhaushalt zur verfügung haben darf? miete ist nicht sehr hoch, 350,00 euro warm. wer kann rat geben, denn derzeit sind wir auf dem standpunkt zu warten, bis sich irgendwann einmal eine arbeitsstelle für mich ergibt - doch wann wird das sein? |
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