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#1
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Hall,
ich habe eine Frage zu meiner Hartz4 Berechnung. Ich wohne mit meiner Tochter alleine. Meine Tochter ist 18 Jahre alt und macht eine Ausbildung zur Bankkauffrau. Ich bekomme Hartz4 und arbeite nebenbei für 160,-€ als Kassierin. 40 m/2 Wohnfläche, 305,-€ Miete warm (kalt 205,-€). Mit dem Beginn Ihrer Aisbildung habe ich kaum noch Hartz4 bekommen, und es wird von Monat zu Monat weniger. Erst sinkt der Kinderfreibetrag, mit 18 fällt er ganz weg.... Wie genau müsste eine Berechnung in unserem Fall aussehen? Ist es richtig, das das Kind hier irgendwie für mich aufkommen muß? Gibt es Beratungsstellen die mein Hartz4 Bescheid überprüfen könnten? Wenn ja, wie heißen diese Stellen? Bin über jede Antwort dankbar. Glg De Moa PS: Der Vater zahlt 150,- € Unterhalt! Aber auch nur manchmal und wer weiß wie lange noch. |
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#2
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Deine Tochter muß absolut und Null für dich aufkommen. Sie erhält eine Ausbildungsvergütung und ihr Einkommen darf nicht (mehr) für euch beide berücksichtigt werden, sondern sie fällit aus der BG = Bedarfsgemeinschaft `raus. Das heißt explizit: Dein "neuer" H IV-Bescheid darf nur noch dich "berücksichtigen", also wird nur noch für dich berechnet. Deine Tochter taucht in dem Bescheid dann maximal noch als ein HG = Haushaltgemeinschafts-Mitglied auf, so dass nur noch der Mietanteil (weil, wenn) sie bei dir wohnt, eine Rolle spielt, also die Meite wird durch "zwei" geteilt.
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