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#1
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Hi,
ich beginne ab dem 15.05. eine neue Tätigkeit, diesmal im Angestelltenverhältnis. Bekomme aber wahrscheinlich wenn das Geld für den halben Monat zum 31.05. Inwieweit wird es bei Hartz vier angerechnet ? Meine Befürchtungen äussern sich ja im Zuflussprinzip, sodass wahrscheinlich ich Hartz vier fuer den Monat Mai zurückzahlen muss ? Danke Liebe Grüsse Freiberufler |
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#2
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Hallo Freiberufler,
wenn du dein Gehalt zum 31.5. bekommst, dann gilt hier natürlich das Zuflussprinzip und es wird angerechnet. Sprich mit deinem AG, ob er dir dein Gehalt zum 1.6. auszahlen kann, dann ist alles in Butter. Liebe GRüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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