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Neue Tätigkeit

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  #1  
Alt 14.05.2007, 17:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2006
Beiträge: 8
Standard Neue Tätigkeit

Hi,

ich beginne ab dem 15.05. eine neue Tätigkeit, diesmal im Angestelltenverhältnis. Bekomme aber wahrscheinlich wenn das Geld für den halben Monat zum 31.05. Inwieweit wird es bei Hartz vier angerechnet ? Meine Befürchtungen äussern sich ja im Zuflussprinzip, sodass wahrscheinlich ich Hartz vier fuer den Monat Mai zurückzahlen muss ?

Danke

Liebe Grüsse
Freiberufler
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  #2  
Alt 14.05.2007, 17:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo Freiberufler,

wenn du dein Gehalt zum 31.5. bekommst, dann gilt hier natürlich das Zuflussprinzip und es wird angerechnet.
Sprich mit deinem AG, ob er dir dein Gehalt zum 1.6. auszahlen kann, dann ist alles in Butter.

Liebe GRüße
Kätzchen
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