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#1
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Hallo,
bin neu hier und hab mal eine Frage. Vielleicht eine blöde Frage, aber ich hatte bisher mit der Materie nichts zu tun und bin daher vollkommen unwissend. Würde mich freuen trotzdem eine Antwort zu erhalten. Nun zu meiner Frage: Wenn Leistungen gezahlt werden (genehmigter Antrag vorausgesetzt), wie und wann wird dann gezahlt ??? Ich meine, immer einen Momat später (rückwirkend) oder am 1. für den laufenden Monat ???
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Gruß vom Hansa |
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#2
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Hallo Hansa,
Leistungen nach dem SGB II werden im Voraus gezahlt (am Monatsende). Sofern du ein Konto hast, werden die Leistungen überwiesen. Liebe Grüße Kätzchen35
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#3
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Danke für die Info!
Dann muß ich morgen mal direkt anrufen. Situation ist: in der 3. Juliwoche habe ich ALG 2 beantragt. 1 Monat passierte dann nichts. Auf mein Drängen bekam ich dann in der 3. Augustwoche einen Scheck über 785 €uro (der müsste ja dann für August gewesen sein?) und der Zusage, daß die Restzahlung vom Juli noch kommt. Es ist aber bis jetzt nichts mehr überwiesen worden und ich bekam auch bezüglich meines Antrags keinen weiteren Schriftverkehr, also eine schriftliche Bewilligung oder sonstiges. Lediglich bei der Schecküberreichung die mündliche Zusage, daß meinem Antrag stattgegeben wird. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was ratet Ihr mir?
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Gruß vom Hansa |
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