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#1
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Hallo auf meinem Antrag für Alg 2 steht Tag der rechtlichen Antrag Stellung 24.01.2012.
Was bedeutet das? Ich habe mich am 5.1.2012 schon telefonisch bei der Arge gemeldet. Die gute Frau vom Amt sagte mir gestern das ich Anspruch ab 1.Januar habe da ich mich dort schon telefonisch gemeldet habe.Warum steht das dann nicht auf dem Merkblatt.Sollte ich mir das Bescheinigen lassen? Nicht das ich erst einen Anspruch ab 24.01.2012 habe? Bitte um Rat. |
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#2
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Seit 1.1.2011 werden die Leistungen rückwirkend zum Monatsersten gewährt. Es spielt daher keine Rolle an welchem Tag des Monats Du den Antrag stellst.
Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Der Antrag gilt schon Rückwirkend ab 1.01.
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