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Rechtliche Antragstellung?

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  #1  
Alt 25.01.2012, 06:21
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Beiträge: 6
Standard Rechtliche Antragstellung?

Hallo auf meinem Antrag für Alg 2 steht Tag der rechtlichen Antrag Stellung 24.01.2012.
Was bedeutet das?
Ich habe mich am 5.1.2012 schon telefonisch bei der Arge gemeldet.
Die gute Frau vom Amt sagte mir gestern das ich Anspruch ab 1.Januar habe da ich mich dort schon telefonisch gemeldet habe.Warum steht das dann nicht auf dem Merkblatt.Sollte ich mir das Bescheinigen lassen?
Nicht das ich erst einen Anspruch ab 24.01.2012 habe?
Bitte um Rat.
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  #2  
Alt 25.01.2012, 10:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.909
Standard

Seit 1.1.2011 werden die Leistungen rückwirkend zum Monatsersten gewährt. Es spielt daher keine Rolle an welchem Tag des Monats Du den Antrag stellst.

Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #3  
Alt 25.01.2012, 10:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Der Antrag gilt schon Rückwirkend ab 1.01.
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