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Rückzahlung

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  #1  
Alt 15.07.2009, 10:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 1
Standard Rückzahlung

Hallo ihr Lieben!



Hab da eine kleine Frage.Ich habe von der Arge meinen neuen
Berechnungsschein bekommen.Ich wohne mit meinem Kind,meinem Freund und
noch einem Mitbewohner schon über einem Jahr in dieser Wohnung
zusammen.Meine Sachbearbeiterin hat jetzt einen Fehler begangen und den
Mietanteil von meinem Mitbewohner bei uns mit reingerechnet so dass wir
die komplette Miete erhalten haben und sich auch eine Nachzahlung
ergeben hat.Bin dann aufs Amt und hab das gemeldet.Habe gefragt wie das
denn jetzt ist,denn ich bin der Meinung das ich das Geld zurückzahlen
muss.Was ist wenn ich es jetzt ausgegeben habe,z.B. für die
Stromrechnung damit sie uns den Strom nicht abstellen....Muss ich das
Geld zurückzahlen?Als ich es gemeldet habe hab ich gefragt was ich tun
soll,da wurde mir keine Antwort gegeben.Ok nun habe ich eine
Zahlungsaufforderung zugeschickt bekommen das ich das Geld zurückzahlen
soll bis zu einem gewissen Datum.Muss ich das wirklich?Denn es ist ja
eigentlich ein Selbstverschulden vom Amt.Das Amt hat alle Mietverträge
oben,den Hauptmietvertrag sowie den Untermietsvertrag von meinem
Mitbewohner....es lief alles glatt bis jetzt der Regelsatz angehoben
wurde und ein neuer Berechnungsbescheid gemacht worden ist....was soll
ich jetzt tun? Bitte helft mir wäre für schnelle Antworten sehr
dankbar....
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  #2  
Alt 15.07.2009, 10:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Es ist jetzt sinnlos, nach einem Schuldigen für den Fehler der Vergangenheit zusuchen.
Da die Rückzahlungsforderung der Arge ganz offensichtlich berechtigt ist, musst du auch zahlen. Wenn du die Summe nicht auf einmal zurück zahlen kannst, dann musst du das Gespräch mit den Sachbearbeiter suchen und eine Vereinbarung treffen, das die Schulden in für Euch angemessener Höhe von den zukünftigen Hartz4-Überweisungen abgezogen werden.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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