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#1
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Hallo ihr Lieben!
![]() Hab da eine kleine Frage.Ich habe von der Arge meinen neuen Berechnungsschein bekommen.Ich wohne mit meinem Kind,meinem Freund und noch einem Mitbewohner schon über einem Jahr in dieser Wohnung zusammen.Meine Sachbearbeiterin hat jetzt einen Fehler begangen und den Mietanteil von meinem Mitbewohner bei uns mit reingerechnet so dass wir die komplette Miete erhalten haben und sich auch eine Nachzahlung ergeben hat.Bin dann aufs Amt und hab das gemeldet.Habe gefragt wie das denn jetzt ist,denn ich bin der Meinung das ich das Geld zurückzahlen muss.Was ist wenn ich es jetzt ausgegeben habe,z.B. für die Stromrechnung damit sie uns den Strom nicht abstellen....Muss ich das Geld zurückzahlen?Als ich es gemeldet habe hab ich gefragt was ich tun soll,da wurde mir keine Antwort gegeben.Ok nun habe ich eine Zahlungsaufforderung zugeschickt bekommen das ich das Geld zurückzahlen soll bis zu einem gewissen Datum.Muss ich das wirklich?Denn es ist ja eigentlich ein Selbstverschulden vom Amt.Das Amt hat alle Mietverträge oben,den Hauptmietvertrag sowie den Untermietsvertrag von meinem Mitbewohner....es lief alles glatt bis jetzt der Regelsatz angehoben wurde und ein neuer Berechnungsbescheid gemacht worden ist....was soll ich jetzt tun? Bitte helft mir wäre für schnelle Antworten sehr dankbar.... |
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#2
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Hallo!
Es ist jetzt sinnlos, nach einem Schuldigen für den Fehler der Vergangenheit zusuchen. Da die Rückzahlungsforderung der Arge ganz offensichtlich berechtigt ist, musst du auch zahlen. Wenn du die Summe nicht auf einmal zurück zahlen kannst, dann musst du das Gespräch mit den Sachbearbeiter suchen und eine Vereinbarung treffen, das die Schulden in für Euch angemessener Höhe von den zukünftigen Hartz4-Überweisungen abgezogen werden.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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