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Hallo,
folgender Fall: Klaus-Peter besucht die 12. Klasse des beruflichen Gymnasisums (Abitur) an einem Oberstufenzentrum in Berlin. Die Ausbildungsstätte ist ca. 10,5 km vom Wohnhaus entfernt. Wichtigste Frage vorab: Ist dieser Bildungsgang (also Abitur) auf einem Oberstufenzentrum (OSZ) Förderberechtigt oder wird dieser abgelehnt? Wenn ja, welche Begründung? Zusätzliche Infos: Er wohnt noch bei seiner Mutter, die Sozialleistungen (Hartz-4) bezieht. Sie hat einen Nebenjob, aber Ihr Lohn (400 € netto) wird von der ARGE aufgestockt. Die Mutter is außerdem alleinerziehend. Da die Mutter Leistungen bezieht ist Klaus-Peter automatisch Teil der Bedarfsgemeinschaft. Außer 130,- Unterhalt und 154,- Kindergeld hat er kein weiteres Einkommen. Vielen Dank im Voraus! |
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