SCHWANGER + alleinerziehend was steht mir zu?

  • Ich bin schwanger,,, vater ist unbekannt,,,
    welche leistungen kann ich beanspruchen?`??
    kindergeld :164,-e monatlich
    Unterhalt vom jugendamt?? wie lange und wie hoch?? wird das kigeld angerechnet?
    erziehungsgeld?? höhe und wielange..bin seit 2006 erwerbsunfähig.
    bis zu welcher höhe und qm zahl bekomm ich die wohnung bezahlt??
    Bitte um hilfe danke
    bin 24 und komme aus hessen

  • Du müßtest zunächst zu deiner ARGE und dort die Größe und den Preis für eine Wohnung erfragen.Wenn du eine gefunden hast läßt du dir diese genehmigen und beantragst eine Erstaustattung.Dazu kannst du die Erstaustattung für dein Kind beantragen.Nach der Geburt erhälst du das Kindergeld und Elterngeld in Höhe von 300 Euro.Wenn du bereits ALG2 bekommst erhöht es sich um den Satz für dein Kind von dem aber das Kindergeld abgerechnet wird.Unterhaltsvorschuß müßtest du auch bekommen aber dafür mußt du galube ich den Vater angeben da das Jugendamt sich das Geld ja vom Vater zurückholt.Der Unterhaltsvorschuß wird aber auch auf deine Leistungen angerechnet.

  • Hallo!


    Zitat

    bin seit 2006 erwerbsunfähig.


    Also wenn du seit 2006 erwerbsunfähig bist, dann beziehst du doch eine Eu-Rente, oder nicht? Dann wäre ja nicht die Arge für dich zuständig, sondern das Versorgungsamt. Aber die Versorgungsleistungen sind in etwa die gleichen. Wie hoch ist denn deine Rente?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • hi danke erstmal für eure antworten:
    bekomme noch keine rente ist aber beantragt..bekomme ab jetzt harz4 ..
    ok wohnung ist alles geklärt,..
    was ich wissen wollte ist ob das erziehungsgeld das es ja 12 monate gibt auf das kindergelt und unterhaltsgeld angerechnet wird? und wieviel harz 4 ich mehr bekomme?

  • Hallo!


    Nein, das Erziehungsgeld, in deinem Fall wohl 300 Euro, ist anrechnungsfrei. Hast du also zusätzlich.
    Du bekommst 359 Euro Hartz4 für dich plus 215 € fürs Baby. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss zählen als Einkommen und werden davon abgezogen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Nein, das Erziehungsgeld, in deinem Fall wohl 300 Euro, ist anrechnungsfrei. Hast du also zusätzlich.
    Du bekommst 359 Euro Hartz4 für dich plus 215 € fürs Baby. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss zählen als Einkommen und werden davon abgezogen.


    hi danke das ist hilfreich:-))
    aber wie weit das abgerechnet wird wissen sie nicht oder=?? unterhaltsvorschuss ist bis 6 jahre vom jugendamt 117e und kindergeld 164,e

  • Du bekommst auch noch einen Zuschlag da du ja alleinerziehend bist.Da bei dir das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuß mehr sein wird als dir ALG2 zustehen würde für dein Kind wird dir der Überbetrag mit angerechnet auf deine Leistung.Ich denke es könnte sein das die ARGE dich auffordert für dein Kind Wohngeld zu beantragen.

  • Hallo!




    Also 164 € Kindergeld und 117 € Unterhaltsvorschuss ist 281 Euro.
    Hartz4 359 € plus 215 E ist 574 Euro.
    574 € minus 281 € sind 293 Euro.


    Hartz4: 293 Euro
    Kindergeld: 164 Euro
    Unterhaltsvorschuss: 117 Euro
    Mutterschaftsgeld(12 Monate) 300 Euro macht 874 Euro sowie eine angemessene Miete.

    Schrader


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