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#1
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Hi Leute,
ich beziehe ALG2 und bin hauptberuflich freiberuflich tätig. In diesem Quartal (04/2008) ergibt sich ein sprunghafter Gewinn, welcher mir ermöglicht ein dringend notwendiges KFZ (ca. 6900 €) für berufliche Zwecke zu kaufen. Laut den neuen Regelungen werden ja nur beschränkt Ausgaben anerkannt. Habt Ihr hierbei Erfahrungen, ob eine solche Anschaffung als Betriebsausgabe anerkannt wird? Habt Ihr eine Idee, wie man die Anschaffung am Besten begründen sollte, um Sie bewilligt zu bekommen. Vielen Dank für Eure Hilfe! Viele Grüße, Tom |
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#2
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noch ein Hinweis, dass Auto ist notwendig, um weitere Aufträge erledigen zu können. Dadurch ergibt sich langfriszig die Möglichkeit eigenständig vom Gewinn zu leben.
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