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#1
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Hallo an alle,
mein ALG1 ist ausgelaufen. Ich bin unter 25Jahren und lebe bei meinen Eltern im Haus. Beide Elternteile sind Vollverdiener.Und ich beginne ab kommenden Montag einen 400€ Job. Nun ist die Frage ob es überhaupt Sinn macht den Antrag auf ALG2 zu stellen? Und wenn kommt da letztendlich unterm Strich was raus? Wenn der Antrag abgelehnt wird gibt es da noch andere Möglichkeiten Zuschüsse zu erhalten? Im Voraus schon mal Danke für Antworten. |
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#2
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Hallo,
wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst, gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern und hast keinen eigenen Anspruch auf ALG II. Allerdings können Deine Eltern selbst einen Antrag stellen, wobei dann aber das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen eingerechnet wird. Das gleiche gilt auch für das Wohngeld - auch hier dürfte ein eigener Anspruch nicht bestehen, nur die Eltern könnten einen enztsprechenden Antrag stellen. Gruß! |
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#3
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Hallo ria85r!
zu den Ausführungen von Hoppel muss ich nichts mehr beisteuern, aber Du solltest voraus denken, denn ab dem 26. Lebensjahr bildest Du Deine eigene Bedarfsgemeisnchaft. Also schon mal an Mietvertrag und Lebensunterhaltskosten denken! Gruß |
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#4
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hallo zuusammen.
kann mir einer helfen??? Ich habe 9 monate gearbeitet und bin seit 1 woche arbeitslos ...habe ich anspruch auf arbeitslosen geld oder muss ich harz4 beantragen....und wenn ja(harz4) worauf muss ich achten??? danke reiner
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#5
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Hallo,
ist ja mal wieder eine sehr informative Frage... :-( Hast du vor den 9 Monaten in den letzten beiden Jahren bereits gearbeitet? Wenn ja - mußtest Du für diese Arbeit Beiträge zur Sozialversicherung zahlen (also z.B. für die Arbeitslosenversicherung)? War Dein 9-Monate-Job sozialversicherungspflichtig? Wie alt bist Du? Zitat:
Gruß! |
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#6
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Wenn du vor den 9 Monaten nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, dann reichen die 9 Monate für ALG II nicht aus, man braucht 12 Monate innerhalb der Rahmenfrist.
Du musst dann ALG 2 beantragen und zwar bald, es wird nicht rückwirkend gezahlt. |
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#7
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Hallo,
Zitat:
Gruß! |
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#8
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Stimmt,ALG I war gemeint. Für ALG I braucht man 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist.
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