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#1
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Hallo,
leider kommen wir ab 01.11.2009 (so wie es im Moment aussieht) in die Sozialhilfe, da das Arbeitslosengeld meines Mannes nur bis 30.10. geht und ich leider auch keinen Job finde.Ich hab schön über 40 Bewerbungen geschrieben, aber leider find ich nichts. Naja, wie auch immer: Am 01.09. beginnt mein Sohn eine Lehre und verdient dann brutto 747 € und ich hätte gerne gewusst, wieviel davon angerechnet werden, denn schließlich soll mein Sohn ja nicht für uns arbeiten gehen. Wieviel bekommen wir überhaupt an Hartz 4? ![]() Miete: 403,42 € Hzg mit Warmwasser: 130,80 € Wasser/ Kaltwasser: 40 € Müll usw.: 25 € Ansonsten haben wir außer dem Kindergeld keine Einkommen ... Mein Mann hat Diabetes II Bitte um Antwort. Gruß Claudia Geändert von suessekl (25.08.2009 um 19:43 Uhr) Grund: Ändern der Ausgaben |
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#2
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Hallo!
Zitat:
Hinzu kommt eine angemessene Miete. Hängt vom Bundesland/Landkreis ab. Aber es sind für drei Personen im Schnitt nur 550 Euro warm. Eine Pauschale für Warmwasser würde man bei euch zudem noch abziehen. Warmwasser zählen nicht zu den Kosten der Unterkunft. Von den 933 € werden das Nettoentgelt des Sohnes von der Ausbildung sowie das Kindergeld in Höhe von 164 € abgezogen. Bessere Nachrichten habe ich für euch leider nicht.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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Wenn dein Sohn seinen Bedarf und seinen Mietanteil von Gehalt zzgl. Kindergeld alleine decken kann, fällt er aus eurer Bedarfsgemeinschaft raus (Achtung, das müsst ihr schriftlich vorlegen, also ein Schreiben aufsetzen, dass euer Sohn euch nicht finanziell unterstützt!) und er muss euch nur seinen Mietanteil (ein drittel) geben und sich ansonsten selbst versorgen.
Euch würden dann also zustehen: 2 x 323 Euro Regelleistung 2/3 der angemessenen (oder, wenn niedriger, der tatsächlichen) Miete zzgl NK und Heizung (aber ohne Strom und Warmwasser). Liebe Grüße, Jana |
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#4
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Na das ist ja mal sch ...
Vielen Dank für eure Antworten.
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Gruß Claudia
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#5
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Also mal wieder: Das was Schrader geschrieben hat, ist absoluter Blödsinn. Dein Sohn zählt, sobald er seine Ausbildung begonnen und damit eigenes Einkommen hat, definitiv nicht mehr zur BG = Bedarfsgemeinschaft, sondern wird lediglich in der HG = Haushaltsgemeinschaft noch aufgeführt, eben weil er ja den auf ihn entfallenden Mietanteil davon ausgleichen soll(te). Auch die gängigen Vermögensfreigrenzen bzw. -beschränkungen sind für ihn damit nicht mehr relevant.
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#6
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Hallo!
Ja, aber rechnet sich trotzdem nicht, denn wenn der Junge seinen Mietanteil an die Eltern zahlt, werden denen diese als Einkommen abgerechnet und demzufolge weniger Hartz4-Berüge gezahlt. Links rein in die Tasche, rechts wieder raus.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#7
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Wenn der Sohn mit den Eltern eine HG bildet bekommen die Eltern sowieso einen Mietteil weniger da diesen ja dann der Sohn zahlt.Trotzdem hat der Sohn immer noch mehr in der Tasche als wenn er mit den Eltern weiterhin als BG gerechnet wird.
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#8
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@Schrader
Mehr fällt dir dazu, dass du hier wohl eine komplett verkehrte Auskunft erteilt hattest, die jemanden völlig verunsichern kann, wohl nicht ein? Und dieses Gelaber: "Links rein in die Tasche, rechts wieder raus." ist wohl auch nicht wirklich ein hilfreicher Beitrag, mal abgesehen davon, dass der Sachverhalt komplett anders ist, als von dir "beantwortet" (falls man das so nennen mag). Dass nun mal ein erwachsener Mensch mit eigenem Einkommen für seinen Mietanteil aufkommt, ist doch wohl mehr als selbstverständlich und hat mit Links rein und rechts raus aber auch gar ncihts zu tun. |
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