Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

Sozialleistungen nach Selbstständigkeit/ lange Krankheit

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.01.2012, 17:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 2
Standard Sozialleistungen nach Selbstständigkeit/ lange Krankheit

Hallo!

Nach fast 10 Jahren Selbstständigkeit bin ich nun an einer bösartiger Erkrankung erkrankt. Die Therapie wird ca. 1/2 Jahr dauern und wann ich danach wieder (voll) arbeiten kann, ist auch nicht abzusehen.
In dieser Zeit fallen für meine Firma weiterhin laufende Ausgaben an (Miete, Nebenkosten etc.) ohne, dass auch nur 1 Cent reinkommt. Daher überlege ich das Gewerbe abzumelden, um nicht in die Schuldenfalle zu geraten. Aber habe ich dann eine Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.01.2012, 17:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.561
Standard

Ja, Du könntest ALG II (Hartz IV) beantragen, dies wären für eine Einzelperson € 374 Regelleistung plus die Kosten der Unterkunft. Sollten letztere unangemessen sein, müsstest Du sie innerhalb von 6 Monaten senken. Den Antrag kannst Du beim Jobcenter Deiner Heimatstadt/Kreisstadt stellen!

Gawain
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.01.2012, 02:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.561
Standard

@Elch

Wäre schön, wenn Du jetzt mit Deinem Schildkröten-Gehabe und dem ewigen Kopieren ganzer Beiträge als Zitat aufhören würdest und weniger Unsinn erzählst.

Zitat:
Iss das wirklich so???
Ja natürlich ist das so, aus 10 Jahren Selbständigkeit kommend fällt man sofort in Hartz IV.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.01.2012, 02:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.561
Standard

Wech isser wieder der "Elch-Terminator" War aber ein kurzes Comeback
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.01.2012, 12:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Auch wenn ich diese "Elch-"Sache nicht ganz verstehe

Vielen Dank für eure Antworten. Ja mein Wohnraum ist unangemessen, aber das kann ich in der jetztigen Situation auch nicht nändern. Die Krankenversicherung (GKV) wird ja dann sich er auch übernommen?!?
Nicht das Geld in der jetztigen Situation irgendeine Rolle spielt, aber man muss ja wenigstens finanziell überleben, Lebensmittel und Medikamentenzuzahlungen bezahlen.
Darf man dafür auch nur ein gewisses maximales Guthaben besitzen?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.01.2012, 12:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.561
Standard

Richtig, die Beiträge zur GKV werden übernommen und Du hast auch gewisse Freibeträge, was Vermögen und Altersvorsorge betreffen. Kannst Dich anhand des folgenden Links mal schlau deswegen machen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Gawain

PS: Die Beiträge des besagten "Elch" wurden vom Admin entfernt, deswegen ist es für Dich etwas undurchsichtig, worum es dabei ging ;-)
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 27.01.2012, 18:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Hallo Ihr lieben hab mich hier mal registriert weil mir fast der Schädel platz. Vieleicht und ich hoffe es doch stark kann mir jemand helfen.

Ich habe mich am 1. September 2011 selbständig gemacht. Mein Chef der mich vorher auf 165 Euro Basis beschäftigt hat hat mir das geraten und ich hab ihm dummer weiße vertrauen geschenkt.
Jetz ist es aber so das ich es einfach finanziell nicht auf die Reihe bekomme mich zu versorgen. Auftragslage ist schlecht und ich stecke nur Geld rein als das ich etwas an Gewinnn mache.
Fazit: Ich kann nicht mehr und steh vorm Burnout glaub ich.
Würde mich gern vorübergehend Arbeitslos melden und etwas neues suchen.
Meine Angst ist nur das ich kein Anspruch auf ALG I oder II hab weil ich ja auch nur 5 Monate diese Selbständigkeit ausgeübt habe.
Kenne mich dies bezüglich nicht aus.
Kann mir jemand helfen.
Liebe Grüße OOOPPSS
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 28.01.2012, 00:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.561
Standard

Ob Du von einer früheren, nichtselbständigen Tätigkeit her eventuell Anspruch auf ALG I hast, vermag ich nicht zu sagen, aber wenn Du Deine selbständige Tätigkeit aufgibst, hast Du unter Berücksichtigung Deiner Vermögensverhältnisse sicherlich Anspruch auf ALG II. Mit der Dauer Deiner Selbständigkeit hat dies nichts zu tun.

Gawain
Mit Zitat antworten

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] von Selbstständigkeit nach Hartz4 erdling Anspruch und Leistungen 16 25.02.2011 12:55
ALG I nach Krankheit höher und länger als vorher? Sparschwein Anspruch und Leistungen 0 09.09.2010 19:55
Sozialleistungen nach SGB XII maulwurf Feedback sozialleistungen.info 1 04.12.2009 21:14
ALG1,nach 2 monat. Selbstständigkeit,Anwartschaftzeit,Hilfe mogoli64 Anspruch und Leistungen 0 28.07.2009 20:15
nach krankheit hartz4 Skar Anspruch und Leistungen 12 02.02.2009 14:32