Student bis zum 31.07.2009 / Ab 01.08.2009 Hartz IV

  • Hallo,


    ich war bis zum 31.07.2009 Student (Exmatrikulation erfolgt offiziell am 31.07.2009 - Studium erfolgreich beendet). Die Situation erlaubt es leider zunächst nicht anders: Ab dem 01.08.2009 bin ich Hartz IV Empfänger nahezu 8 Monate.


    Seit dem 09.07.2009 arbeite ich in einem "Ferienjob" bzw. auch werde ich dort weiterhin bis Ende September.


    Obwohl mein Arbeitgeber über meine besondere Situation Bescheid weis (Studentenstatus bis zum 31.07.) hat er mir für die Lohnabrechung im Juli Sozialversicherung berechnet. Normalerweise bin ich als Student von der Sozialversicherungspflicht entbunden, wenn ich in der vorlesungsfreien Zeit, also: "in den Ferien", maximal 2 Monate am Stück bzw. 50 Tage im Jahr verstreut arbeite. Diese Regelung trifft meineserachtensnach für den Zeitraum vom 09.07.2009 bis zum 31.07.2009 zu (Der Arbeitgeber hat meinen Studienausweis vorliegen; der theoretisch sogar bis zum 30.09.2009 gilt). Ab dem 01.08.2009 gelten entsprechende Regelungen durch die ARGE.


    Habe ich etwas übersehen? Muss ich z.b. ganzjährig immatrikuliert sein?


    Danke für eure Antworten,
    gainsbourg