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#1
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Hallo.
Ich bin 25 Jahre alt und wohne in einer 4er WG.Meine Miete beträgt kalt 170 euro. Ich verdiene 401 euro brutto, von denen mir 358 euro netto bleiben. Dafür bin ich krankenversichert! Nun wollte ich Wohngeld beantragen.Jedoch verdiene ich zu wenig. Man sagte mir etwas von aufstocken lassen?! Stehen mir Leistungen vom Amt zu? Wenn ja, was genau? Vielen Dank!! |
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#2
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Mit Aufstockung meinen die sicher die sogenannte "aufstockende" Leistung H IV, die du beantragen sollst. Wohngeld erhält man nur, wenn das Einkommen im übrigen so ist, dass man keine aufstockende Leistung H IV bekäme. Der Regelsatz für dich wäre 359 € zzgl. KdU (= Kosten der Unterkunft), also hättest du deine Miete `raus. Nachteil ist natürlich, dass du explizit und viel genauer als bei einem Wohngeldantrag alles Finanzielle, was dich betrifft, offenlegen musst. Dazu gehören natürlich neben den Unterlagen, die die Wohnkosten betreffen, dann auch alle sonstigen finanziellen Dinge, etwaige Sparguthaben, Auto etc. Dafür aber gibt es Vermögensfreigrenzen. Und natürlich mußt du dich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und beim Bezug von Leistungen dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, Einladungen zum Arbeitsamt wahrnehmen usw. An deiner Stelle würde ich den entsprechenden Antrag unverzüglich stellen, da eventuell bewilligte Leistungen natürlich erst ab Antragstellung gezahlt werden, also nicht rückwirkend ab Bedürftigkeit.
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#3
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Vielen Dank für die ausführliche und gut verständliche Antwort!!
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#4
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Gerne - und Danke für deine Rückäusserung!
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