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Hallo
ich wollte noch eine Frage schildern, die mir nicht klar ist, obwohl sie mir nicht sonderlich speziell scheint. Wie folgt: Eine Freundin studierte von 2005-2006 ( 2 Semester) in Rostock Biologie, wofür sie auch BAföG bekam, brach dies dann aber aufgrund von psychischen Problemen ab und zog wieder nach Berlin. Zu diesen Krankheitsverläufen liegt aber (noch) kein Attest vor. Nach einer 3jährigen Ausbildung ( GaLa-Bau, nicht gefördert ) und folgender Arbeit plant sie nächstes Jahr wieder zu studieren. Dass das grundsätzlich gefördert werden kann, scheint mir gegeben, allerdings will sie keinen Fachrichtungswechsel - also wieder Biologie studieren. Diesmal in Berlin. Kann man als staatlich anerkannten Grund jene psychischen Krankheiten, die - nochmalig erwähnt - aber nicht mit einem ärztlichen Attest unterlegt sind, angeben? Dass das Ganze nicht elternunabhängig zu gestalten ist, habe ich mittlerweile herauslesen können. danke für die Hilfe Gruß |
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