|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Ich brauche dringend Rat!!!
Sehr kurzfristig erhielt meine Tochter zum 01.08.09 einen Job. Sofort nach Jobzusage, haben wir eine Veränderungsmitteilung abgegeben. Einige Tage später mußte wir eine Verdienstbescheinigung abgeben, diese wurde sofort durch die Firma ausgefüllt. Einige Tage später kam wieder ein Anschreiiben man bräuchte die erste Abrechnung und dass bis dahin die Leistungen eingestellt werden. Direkt nach Erhalt dieser Abrechnung, gaben wir auch diese bei der ARGE ab. Es passierte nichts und auch am 01.09.09 wurde auch keine Leistung und keine Miete von der ARGE überwiesen. Nach dreimaligem Anruf von mir, sagte mir am letzten Freitag ein Mitarbeiter die Leistung sei eingestellt worden, da ja meine Tochter jetzt über genug Einkommen für uns beide verfügt. Auch gleichzeitig erhielt ich Post von der Krankenkasse, dass ich nur noch bis Ende des Monats versichert sei. Was ist hier los, das kann doch so nicht stimmen. Meine Vermieterin steigt mir natürlich auch schon auf das Dach wegen der Miete. Was kann ich jetzt am besten machen? Ich bedanke mich für Antworten. LG Petra |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Normalerweise hättet ihr gar keine Einkommensnachweise deiner Tochter einreichen müssen, sondern der ARGE beide schriftlich mitteilen müssen, dass ihr nur noch eine HG bildet und keiner mehr für den anderen finanziell einsteht.
Da deine Tochter ihren Lebensunterhalt nun alleine bestreiten kann, fällt sie aus deiner BG heraus und muss nur noch ihren Anteil an der Miete an dich zahlen. Du müsstest normalerweise deine Regelleistungen und die Hälfte der Miete weiterhin bekommen. Leg sofort Widerspruch ein und legt einen Schrieb dabei, dass deine Tochter dich nicht finanziell unterstützt und nur ihren Mietanteil an dich abführt. Der Schrieb muss von euch beiden unterschrieben sein. Verlangt des Weiteren, dass die Zahlungen augenblicklich wieder aufgenommen werden und verlange einen Vorschuss, damit du Miete und Lebensmittel zahlen kannst!!! Liebe Grüße und viel Erfolg, Jana |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Am besten gehst du gleich persönlich vorbei und klärst das.Deine Tochter ist gar nicht verpflichtet dich mit zu unterhalten sondern muß wie schon geschrieben wurde nur einen Teil der Miete tragen.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
Ja - bitte sei sofort tätig und versäume keine Zeit -; ich stimme meinen Vorschreiberinnen zu.
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| bekommen meine kinder unterhalt? | sternchen292 | Kindesunterhalt | 1 | 30.11.2008 15:46 |
| Meine Tochter 22 | Petra123 | Anspruch und Leistungen | 3 | 11.09.2008 09:26 |
| Prämiensparen für meine Tochter | tinirsl | Vermögensanrechnung | 1 | 20.07.2008 14:28 |
| hat meine Tochter anspruch auf ALG2 | tina.pur | Anspruch und Leistungen | 1 | 25.03.2008 22:36 |
| Muß ich meine Tochter unterstützten? | abbo | Anspruch und Leistungen | 1 | 25.01.2008 23:03 |