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Tochter hat Job bekommen - meine Leidtungen wurde gestrichen

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  #1  
Alt 21.09.2009, 17:01
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Beiträge: 1
Unglücklich Tochter hat Job bekommen - meine Leidtungen wurde gestrichen

Ich brauche dringend Rat!!!
Sehr kurzfristig erhielt meine Tochter zum 01.08.09 einen Job. Sofort nach Jobzusage, haben wir eine Veränderungsmitteilung abgegeben. Einige Tage später mußte wir eine Verdienstbescheinigung abgeben, diese wurde sofort durch die Firma ausgefüllt. Einige Tage später kam wieder ein Anschreiiben man bräuchte die erste Abrechnung und dass bis dahin die Leistungen eingestellt werden.
Direkt nach Erhalt dieser Abrechnung, gaben wir auch diese bei der ARGE ab. Es passierte nichts und auch am 01.09.09 wurde auch keine Leistung und keine Miete von der ARGE überwiesen. Nach dreimaligem Anruf von mir, sagte mir am letzten Freitag ein Mitarbeiter die Leistung sei eingestellt worden, da ja meine Tochter jetzt über genug Einkommen für uns beide verfügt. Auch gleichzeitig erhielt ich Post von der Krankenkasse, dass ich nur noch bis Ende des Monats versichert sei.
Was ist hier los, das kann doch so nicht stimmen. Meine Vermieterin steigt mir natürlich auch schon auf das Dach wegen der Miete. Was kann ich jetzt am besten machen?
Ich bedanke mich für Antworten.

LG Petra
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  #2  
Alt 21.09.2009, 20:17
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Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
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Normalerweise hättet ihr gar keine Einkommensnachweise deiner Tochter einreichen müssen, sondern der ARGE beide schriftlich mitteilen müssen, dass ihr nur noch eine HG bildet und keiner mehr für den anderen finanziell einsteht.

Da deine Tochter ihren Lebensunterhalt nun alleine bestreiten kann, fällt sie aus deiner BG heraus und muss nur noch ihren Anteil an der Miete an dich zahlen. Du müsstest normalerweise deine Regelleistungen und die Hälfte der Miete weiterhin bekommen.

Leg sofort Widerspruch ein und legt einen Schrieb dabei, dass deine Tochter dich nicht finanziell unterstützt und nur ihren Mietanteil an dich abführt. Der Schrieb muss von euch beiden unterschrieben sein. Verlangt des Weiteren, dass die Zahlungen augenblicklich wieder aufgenommen werden und verlange einen Vorschuss, damit du Miete und Lebensmittel zahlen kannst!!!

Liebe Grüße und viel Erfolg,
Jana
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  #3  
Alt 22.09.2009, 10:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Am besten gehst du gleich persönlich vorbei und klärst das.Deine Tochter ist gar nicht verpflichtet dich mit zu unterhalten sondern muß wie schon geschrieben wurde nur einen Teil der Miete tragen.
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  #4  
Alt 22.09.2009, 16:10
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Ja - bitte sei sofort tätig und versäume keine Zeit -; ich stimme meinen Vorschreiberinnen zu.
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