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Übergangsgeld Anspruch???

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  #1  
Alt 10.04.2009, 23:59
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Frage Übergangsgeld Anspruch???

Hallo liebe Leute

Habe da mal eine Frage mache jetzt seit 23 Monaten eine Umschulung und bekomme als Leistung für die Zeit monatlich Hartz4, das noch auf meinen Freund berechnet wird da wir als Bedarfsgemeinschaft gelten!
Soweit klar.
Jetzt war ich bei der Agentur für Arbeit und nach einem 1Stündigen Gespräch bezüglich meines Lebenslauf und abgleich der Daten im Computer der Agentur, wurde klar, dass dort ein Fehler verzeichnet war und die Rehaberaterin meinte nur kurz" dann hätte Sie ja Anspruch auf Übergangsgeld gehabt".....habe mal wieder erst zu spät geschaltet sie direkt darauf zu fragen wie ich mich jetzt verhalten soll.

Was soll ich jetzt machen, kann ich rückwirkend Übergangsgeld bekommen und an wen muss ich mich wenden????

Wäre für jeden Tipp sehr dankbar. Falls etwas nicht klar sein sollte in meiner Beschreibung fragt einfach nach.

LG Nini
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  #2  
Alt 11.04.2009, 15:29
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Normalerweise müssen die SB eigentlich auf solche Geldleistungen hinweisen.Wenn dies bei dir nicht gemacht worden ist dann solltest du auf alle Fälle den Antrag noch einreichen.
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