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#1
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Hallo
vielleicht bekomme ich hier Ratschläge. Bin 38 und soll jetzt von der Arge eine Umschulung als Bürokauffrau machen (Ganztags) . Habe einen 10 J. alten Sohn und bin alleinerziehend. Bekomme Hartz IV. Bin gelernte Schuhmacherin, aber schon zu lange aus dem Beruf, sodaß ich als ungelernt zähle. Meine Frage: Hat man bei einer Umschulung zusätzliche Leistungsansprüche wie zb. Fahrgeld, Betreuungskosten usw.? Oder nur "normal Hartz IV " ? Hätte aber noch eine Frage. Wenn ich die Umschulung antrete und sie aus irgendeinen Grund abbrechen müßt zb. weil ich das alles nicht unter einen Hut bekomme, was kommen für Folgen auf mich zu ? Würde es eine Kürzung von Hartz IV geben? Mein Arbeitsberater hat mich Gestern so "überrumpelt" , mich eigentlich gezwungen, diese Umschulung zu machen. Nach einer schlaflosen Nacht bin ich nicht mehr überzeugt ob ich das alles hin bekomme--- 24 Monate Schule, Praktikum, Ganztags, Haushalt und mein 10 J. alter Sohn..... Könnte ich mich weigern, eine Ganztags - Umschulung zu machen( Teilzeit ist ja ok) ?? Für jeden Rat bin ich dankbar Sonja Geändert von Einhorn11 (30.05.2008 um 11:16 Uhr) |
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#2
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hallo sonja,
das hier konnte ich für dich finden.. Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Kinder Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Betreuungskosten Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind * Kindergarten- / Hortgebühren, * Kosten für eine Tagesmutter, * Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten. Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. Kostenübernahme Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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