Zurück   Sozialleistungen Forum > BAföG > Anspruch und Leistungen

Unter 25 Jahre, alleine wohnen

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.08.2010, 16:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2010
Beiträge: 7
Standard Unter 25 Jahre, alleine wohnen

Ich habe momentan ein großes Problem. Seit über einen Jahr bin ich bei meinem Vater ausgezogen in ein WG. Mein Vater hat die Wohnung von seinen Ersparnissen finanziert. Durch einen Brand vor ca. 3 Monaten und einen Selbstmord eines Mitbewohners konnte ich dort aber nicht länger wohnen bleiben, finanziell konnte das mein Vater auch nicht länger. Seit ca. 3 Monaten bin ich auch bei meinem Vater untergekommen. Anfang Juli habe ich auch meinen Realschulabschluss nachgemacht auf einer Abendschule.

Ich brauche momentan finanzielle Unterstützung benötige (Hart4?) und eine eigene Wohnung. Das Problem ist nur das ich unter 25 Jahre alt bin und gesetzlich mein Vater für mich verantwortlich ist, was heisst das ich auch bei ihm weiter wohnen muss. Ich bin vor ein paar Jahren an Depressionen und Borderline erkrankt und für mich ist es psychisch sehr bedenklich wenn ich bei meinem Vater weiter wohne. Ich merke seit den 3 Monaten das es mich dadurch immer schlechter geht und der Stress mit den Ämtern nimmt auch kein Ende. Ich werde immer nur weiter geschickt und heute wurde mir noch mal klar gemacht das ich halt bis 25 Jahre bei meinem Vater wohnen müsse.

Ich weiss keinen Rat mehr. Gibt es wirklich keine Chance das ich meine eigene Wohnung bekomme ? Ich habe immerhin nun schon über 1 Jahr allein gewohnt (vom Vater finanziert) und ich merke das es mir so psychisch wesentlich besser geht.

Da muss es doch Ausnahmen geben für Menschen für die es sehr belastend ist zuhause weiter zu wohnen. Weiss einfach nicht mehr weiter

Und ich wollte noch fragen, gibt es eigtl auch Leute die einem bei Ämter gängen hefen ? Weil ich hab momentan keine Kraft mehr dazu, werde teilweise wie Dreck behandelt und es verschlimmert meinen psychischen Zustand.

(Will noch mal klar machen das es mir psychisch gut geht, aber diese Situation momentan sehr belastend für miich ist. Brauche also keine gesetzlichen Betreuer der Hand über alles hat oder betreutes wohnen)

Geändert von Kazuki (04.08.2010 um 17:06 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.08.2010, 18:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 287
Standard

Hallo Kazuki
Ich glaube Du solltest unbedingt die Hilfe von Profis in Anspruch nehmen. Gehe zu dem zuständigen Jugendamt und sprich hier mit dem oder einem Sozialarbeiter/in. Hier soltest Du an der richtigen Stelle sein, wo alle Deine Fragen beantwortet werden können. Auch Hilfe beim Wohnungsproblem sprich Auszug bei Deinem Vater, kannst Du hier erwarten.
__________________
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.08.2010, 18:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2010
Beiträge: 7
Standard

Ich wärde am 24. august 23 jahre alt, jugendamt wird da nicht mehr zuständig sein oder ?
ansonsten wüsste ich nicht welche einrichtungen mir helfen könnte. ich habe mich bei der diakonie in meiner stadt gemeldet und auf den ab gesprochen, vllt können die mir ja weiter helfen. die helfen unteranderem auch bei leuten die wohnungslos sind.

brauch wirklich jemand an meiner seite der mir hilft bei den ämter gegängen und der mich aufklärt welche rechte und leistungen ich haben kann. wohne im kreis gütersloh, vllt weiss jemand ja eine stelle wo ich mich melden kann.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.08.2010, 01:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2010
Beiträge: 7
Standard

Ich habe mich jetzt ma ein wenig im internet informiert und bin auf folgendenes gestoßen

Zitat:
Ich bin unter 25 Jahre alt und möchte aus der Wohnung meiner Eltern ausziehen. Was habe ich zu berücksichtigen?

Die Übernahme der Unterkunftskosten für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen. Daher sollten Sie das Einverständnis des kommunalen Trägers einholen.

Das Einverständnis muss erteilt werden, wenn:
1.Der Betroffene aus schwer wiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann (bei psychischen Problemen, häuslicher Gewalt, Sucht….)
2.Der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist
3.Ein sonstiger, ähnlicher schwer wiegender Grund vorliegt
Quelle: http://www.beratung-caritas.de/allge...hnen.html#1075

Bei mir würde Punkt 1 passen "bei psychischen Problemen". Meine psychischen Probleme sind Depressionen und Borderline. Es tut mich pysychisch belasten wenn ich weiterhin bei meinem Vater wohnen bleibe, das merke ich jetzt schon und das war damals auch schon klar.

Aber wie genau sieht das aus ? Welche unterstützung kann ich bekommen ? Was muss mein Vater bezahlen ? Wie sieht das aus mit dem alleien wohnen ?

Finde auf der Seite keine Antwort auf meine Fragen.
Gespräche mit GT-Aktiv sind bisher erfolglos geblieben. Die behaaren darauf das ich keien 25 Jahre alt bin und deshalb bei meinem Vate wohnen bleiben soll. Aber anscheind gibt es Sonderregelungen für Leute mit psychischen Problemen wie mir.

Kann mir jemand helfen ? Wäre wirklich dringend. Bin momentan in einer Zwickmühle und weiss nicht mehr weiter. Ich brauche dringend eine ausführliche und kompetente Beratung, einen Ansprechpartner.

Geändert von Kazuki (05.08.2010 um 02:11 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.08.2010, 08:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 287
Standard

Was Du schreibst ist soweit richtig. Geregelt ist diese im § 22 2a S.2 Nr.1


„Schwerwiegende soziale Gründe“ können entsprechend der wortgleichen Vorschrift
des § 64 Abs. 1 S 2 Nr. 4 SGB III sein:

 eine Eltern-Kind-Beziehung hat nie bestanden oder ist seit längerem nachhaltig und
dauerhaft gestört (Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rn. 87)
 Gewaltverhältnisse und Missbrauch
 Suchterkrankung der Eltern oder des Kindes
 Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes
 tiefgreifenden Streitigkeiten zwischen Geschwistern
 unzumutbare räumliche Unterbringung
 fortgesetzter Gängelei und Herabsetzung
 dringender Verselbständigungsbedarf Jungerwachsener
 bei dauerhaften Sanktionierungen der Eltern

Aber: Bloße Behauptungen reichen zur Erlangung der Zustimmung nicht aus, vielmehr
müssen die schwerwiegenden sozialen Gründe nachgewiesen werden.
Hier ist der Nachweis von Fachberatungsstellen oder Sozialdiensten ausreichend. Diese
dürfen nur Infrage gestellt werden, wenn es erhebliche Zweifel an der Richtigkeit gibt, sonst
gilt § 17 Abs. 3 SGB I und § 67a Abs. 1 S. 1 SGB X.
__________________
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
betreutes Wohnen/Jugendamt oder Hartz IV - Auszug unter 25 Härtefall Storm Wohnung und Miete 3 20.08.2009 11:49
[mit Partner] unter 25 zusammen mit ALG2 Empfänger wohnen?? minna87 Wohnung und Miete 0 13.08.2009 17:08
wann eigene Wohnung. unter 25 Jahre? ahhpunkt Wohnung und Miete 8 11.08.2009 14:35
[Wohngemeinschaft] [unter 25] ALG II Leistungen nach Bundeswehrzeit (vier Jahre) ? vwfreak986 Anspruch und Leistungen 5 21.07.2009 11:16
Wohnung unter 25 Jahre Taschi Wohnung und Miete 4 12.03.2008 13:08