Unter 25, schwanger..welche Leistungen stehen mir zu???

  • Unter 25, schwanger 1

    1. Hartz 4 (0) 0%
    2. schwanger (1) 100%

    Hallo,
    ich bin 22 Jahre alt.
    Ich war selbstständig, habe meine Selbständigkeit wegen meines Freundes aufgegeben.
    Seit dem arbeite ich als 400,- Kraft und wohne mit meinem Freund zusammen.
    Jetzt bin ich schwanger und habe meinen Job + Freund verloren.
    Nun stehe ich alleine da und musste wieder zu meiner Mutter ziehen die Hartz 4 bezieht.


    Was steht mir zu?
    1) Wenn ich bei meiner Mutter wohnen bleibe?
    1.1) Wenn ich bei meiner Mutter + Kind wohnen bleibe?


    2) Wenn ich ausziehe und mir eine eigene Wohnung für mich und mein Baby suche, welches im März zur Welt kommt, was darf ich beantragen?
    -Erstausstattung für die Wohnung?
    -Erstausstattung für das Baby?
    -Hartz 4?
    -Wohngeld?
    -Kindergeld?
    - ........... ?
    - ........... ?
    3)Wie groß und teuer darf die Wohnung sein?


    Ich wäre euch für einige Antworten SEHR dankbar!

  • also eine eigene wohnung ist o.k. wie teuer ist abhängig vom landkreis:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    kindergeld sowieso und der rest hartz4. unterhalt vom kindesvater, nicht nur fürs kind sondern auch für dich. bis zu drei jahre betreuungsunterhalt. wohngeld eher weniger, es sei denn das baby bekommt ausreichend unterhakt + kindergeld, dann wäre ein sogenanntes kinderwohngeld möglich.

  • Hallo Nomorepain,


    In einer WG mit der Mutter zunächst mal beim Vermieter prüfen lassen, ob er dann eine höhere Warmmiete berechnen würde. Dann wäre die KDU neu zu beantragen.
    Prüfung der Unterhaltsansprüche einleiten bzw. beim Vater geltend machen.
    Mit der Mutter eine gemeinsame BG begründen. Belege aus der Unterhaltsprüfung und ärztliches Attest über den Stand der Schwangerschaft ( welche Schwangerschafts - Woche ) beim Hauptantrag der neuen BG mit vorlegen.
    Ich weiss es nicht exakt über die endgültige RL - Höhe, ( Mutter + schwangere Tochter ), aber wenn der Umzug zur Mutter von der ArGe genehmigt wurde, könnten pro Person 90 % der RL vom ALG II vermutet werden.
    Die schwangere Person könnte je nach Stadium der Schwangerschaft für sich zunächst Mehrbedarf beantragen. ( Solange das Kind noch ungeboren ist )
    Erstausstattung für das Baby könnte beantragt werden. In welcher Höhe der Kostenübernahme, weiss ich aber nicht )


    Wenn die WHG der Mutter zu klein für ( bald ) 3 Personen ist, würde die ArGe nach vorheriger Ansprache der Situation bestimmt auch einem Umzug in eine eigene WHG ( sehr wahrscheinlich auch Erstausstattung ) zustimmen.


    Unter diesen Links sind einige Broschüren zum ALG II als erste Hilfestellungen im PDF - Format verfügbar:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25782/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Alg-II-Nav.html


    Links kannst Du jeweils die Unterpunkte auswählen, dann erscheinen rechts die Links zum Download der passenden Broschüren.


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Bedarfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html


    mfg


    allo