Zurück   Sozialleistungen Forum > BAföG > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Unterhalt-Sonderaufwendungen

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.05.2009, 11:33
Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 35
Standard Unterhalt-Sonderaufwendungen

Mein Lebenspartner lebt in Scheidung, die "noch Frau " lebt wieder in einer Beziehung.
Mein Lebenspartner zahlt jeden Monat sein Unterhalt regelmäßig und als er sich trennte hat in seine " noch Frau" , bisher noch nichts ausgezahlt was er mit in der Ehe dazubeigetragen hat. Sie stellt sich einfach quer ihn irgendwas rauszurücken.Jetzt kommt sie aber ständig an und will für ihre Tochter für eine Zahnspange und für ein Trainingslager extra Geld und rechtfertigt sich dafür das es Sonderaufwendungen sind.
Inwiefern muss sich mein Lebenspartner verhalten und steht es ihr überhaupt zu per Gesetz.Erstens hat emin Lebenspartner nur noch einen Selbstbehalt von dem er lebt.Zweitens hat sie nach drei Jahren Trennung den erwirtschafteten Zugewinn noch nicht rausgerückt, er stande mit nichts da udn musste sich von jemand anderen Geld leihen , dass er wieder sich ein normales Leben aufbauen kann.Diese frau hat dann wieder jemanden kennen gelernt und dieser Partner lebt in diesen Sachen mit was mein Partner gehört.
3.Die kosten der Zahnspange wurden nicht vorzeitig abgeklärt mit meinen Partner sie hat sich bei den teuersten kieferortopäden eine Spange machen lassen.Nach meiner Meinung denke ich, Sie hätte sich von mehreren Kieferortopäden einen Kostenvoranschlag geben lassen müssen und es erst absprechen müssen mit mein Lebenspartner inwieweit er dies zahlen kann, dabei hat sie ihn für vollendete Tatsachen gestellt und die teuerste ausgewählt.
Denn mein Sohn hat auch eine Zahnspange und ich denke wenn man was erwartet rechtlicher seits muss man vorher die zustimmung von den anderen partner haben.
Wie seht ihr das oder wie ist die Rechtsform , denn Sie hat es jetzt über ein Anwalt laufen lassen, bzw kommt sie damit einfach so durch?

Ich danke Euch für eine Auskunft

Geändert von melange1 (30.05.2009 um 11:47 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.05.2009, 13:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Zahlt dein Partner den gesetzlich festgelegten Regelunterhalt, oder wurde berechnet, wieviel er zahlen kann - wenn ja, von wem -, oder haben die beiden Elternteile sich geeinigt über die Höhe ohne Einbeziehung von Jugendamt und/oder Anwälten? Wenn der Vater bereits Unterhalt in der Höhe zahlt, den er aufgrund seines Einkommens zahlen muss, hat die Mutter daneben im Normalfall keine weiteren Ansprüche für die Tochter an ihn, also weder Trainingslager, noch Zahnspange oder dergleichen. (Einzig: Die Regelung für Betreuungskosten wurde vor kurzer Zeit geändert; daran muss sich auch derjenige Elternteil beteiligen, bei dem das Kind nicht lebt.)

Geändert von lirafe (30.05.2009 um 13:20 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.06.2009, 14:57
Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 35
Standard

Mein Lebenspartner zahlt den Unterhalt den er vom Jugendamt berechnet bekommen hat und hat somit jetzt nur noch den Selbstbehalt.Zumal seine Tochter auch von meinen lebenspartner seiner Eltern, die Tochter zusätzlich viele Sachen geboten bekommt und bei uns wenn sie das woe da ist , wir auch in Regelmäßigen Abständen was unternehmen .Also denke ich kann sich diese Frau nicht beklagen.Sogar die Oma hat der Tochter geld fürs Trainingslager mitgegeben.
Mein Partner weiß nur im Moment nicht wie er sich verhalten soll, da sie es jetzt über ihren Anwalt laufen lassen hat und denkt somit kann sie noch mehr rausholen um ihn eine auszuwischen oder weil es ihr verletzter Stolz ist.

Geändert von melange1 (01.06.2009 um 15:04 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01.06.2009, 16:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Er muß über den Unterhalt hinaus, den er zahlt, nichts weiter zahlen und soll sich nicht beeindrucken lassen durch "Druck".

Gruß. Lirafe
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mehrbedarf Zwirni Änderungen und Reformen 6 02.08.2009 16:21
mehrbedarf Wenzel Anspruch und Leistungen 1 16.01.2009 12:41
[Alleinstehend] Mehrbedarf Kaisa Anspruch und Leistungen 4 17.11.2008 19:35
Mehrbedarf bei HLU nachfrager Anspruch und Leistungen 2 18.10.2008 12:11
Mehrbedarf für Schwangere Mirka Anspruch und Leistungen 4 06.09.2006 20:27