Unterhaltspflicht der Eltern

  • Hallo,


    ich habe nochmals eine Frage. Ich bin nun in die Situation gekommen, wahrscheinlich Hartz IV beantragen zu müssen. Ich habe studiert, bin jetzt 27 und habe noch keine Stelle gefunden.


    Die Sachbearbeiterin bei der ARGE fragte mich, wie ich mein Studium finanziert hätte. Ich habe da erklärt, dass mich meine Eltern mit unterstützt haben und ich auch Bafoeg-Empfänger war und einen Bildungskredit beantragen musste. Darauf erläuterte die Sachbearbeiterin, dass ich dann 3 Monate nach dem Studium keinen Anspruch auf Hartz IV hätte, da man davon ausgehen würde, dass mich meine Eltern - die ja auch mein STudium unterstützt haben - mich jetzt auch weiter unterstützen können. Dies ist aber nicht der Fall. Meine Eltern (selbstständig) müssen wohl selbst Hartz IV beantragen. Die Sachbearbeiterin hat dann einen Nachweis gefordert, dass diese "bedürftig" sind.


    Ist dies so rechtens? Kenne mich selbst im Sozialleistungsrecht etwas aus und habe das noch nie gehört. Ich habe die Sachbearbeiterin dann gefragt, auf welcher gesetzlichen Grundlage das beruht, worauf sie mir keine Angabe machen konnte und mich abgewimmelt hat.



    Danke für die Hilfe!

  • Das ist natürlich so nicht in Ordnung und auch nicht richtig. Selbst, wenn die Situation bislang so gewesen wäre, dass deine Eltern dich "komplett" hätten unterstützen können und ihr das auch so gehandhabt hättet, kann sich eine solche Situation jederzeit ändern. Das ist das Eine und Erste. Daneben ist es so, dass Eltern ihrem Kind nach gängiger Rechtsprechung maximal "eine" Ausbildung finanzieren müß(t)en. Selbst also dieser Pflicht hätten sie in vorliegendem Fall genüge getan. Es gibt nichts, was diese Angestellte im öffentlichen Dienst rechtlich zuverlässig in dieser Hinsicht entscheiden kann oder dürfte, denke ich.


    Du holst dir also im konkreten Fall möglichst unverzüglich die entsprechenden Antragsformulare und füllst die soweit als möglich sofort an Ort und Stelle dort im Vorraum oder sonstwo aus und gibst sie - wenn auch unvollständig - gleich wieder ab. Es zählt nämlich für die Antragsbewilligung (auch rückwirkend bis zur Vorlage aller erforderlichen Unterlagen) das Datum der Antragsabgabe (unterzeichnet). Das, was die dann noch wollen, werden sie von dir schritlich anfordern und natürlich hast du währenddessen weitestgehendst die geforderten Unterlagen auch schon zusammengestellt, die du dann nachreichst. Laß dich nicht abwimmeln und erfahre auch keine Zeitverzögerung durch irgendwelche Einschüchterungen solcher Sachbearbeiter.

  • Hallo, danke für die umfangreiche Antwort! Ich habe mir das Gleiche schon gedacht, habe nur nochmal Bestätigung gebraucht. Man hat mir ohnehin kein Antragsformular gegeben mit der Begründung, ich wäre noch immatrikuliert. Natürlich ist es richtig, dass ich solange keinen Antrag auf Hartz IV stellen kann - merkwürdig und nicht ok fand ich jedoch, dass die Sachbearbeiterin mir nicht mal sagen wollte, welche Unterlagen für den Antrag nötig sind, so dass ich diese schon zusammen tragen kann. Habe jetzt aber mehrfach gehört (und im Netz gelesen), dass die ARGE in Mannheim für solche Schikanen scheinbar bekannt ist.

  • Na ja, also - um Wiederholungen zu vermeiden -, verschwende keine Zeit und besorge dir diese Antragsformulare, die du dir übrigens auch komplett im Internet ansehen und herunterladen kannst. Wenn du die dann halbwegs oder sogar vollständig ausgefüllt abgibst, frage in etwa eine Woche später via Hotline nach, was daraus geworden ist. Natürlich können die dir noch nichts sagen, aber du bist durch diese Nachfrage auf der sicheren Seite, was den "Eingang" dort betrifft, denn alle Eingänge werden dokumentiert und niemand kann dir dann sagen, dass von dir nichts vorliegt. (Hatten wir hier schon alles.)