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Vermögen über Freibetrag / Antragstellung erst nach dem Aufbrauchen ?

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  #1  
Alt 04.02.2010, 11:57
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Standard Vermögen über Freibetrag / Antragstellung erst nach dem Aufbrauchen ?

Hallo,

mein Alg 1 läuft in absehbarer Zeit aus, und da werde ich möglicherweise irgendwann auf Hartz IV angewiesen sein. Mein Gespartes liegt allerdings über dem Freibetrag, so dass ich noch eine Zeit lang davon leben kann. Wenn ich den Antrag auf Hartz IV erst dann stelle, wenn das überschüssige Vermögen aufgebraucht ist - mache ich da was falsch?

Kennt sich da jemand aus, bzw. hat da jemand schon Erfahrung? Für hilfreiche Hinweise wäre ich sehr dankbar!
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  #2  
Alt 04.02.2010, 12:43
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soweit ist es richtig, aber du brauchst noch eine krankenversicherung.
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  #3  
Alt 04.02.2010, 23:40
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Du machst gar nichts falsch, möglicherweise wäre es sinnvol das Ersparte "zweckdienlich" zu investieren, z.B. in einen PC um sich zu bewerben
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  #4  
Alt 07.02.2010, 13:59
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Zitat:
Zitat von Catweezle Beitrag anzeigen
Du machst gar nichts falsch, möglicherweise wäre es sinnvol das Ersparte "zweckdienlich" zu investieren, z.B. in einen PC um sich zu bewerben
Ja, danke für die Bestätigung, nichts falsch zu machen, also sich nicht in den Verdacht der selbstverschuldeten Hilfebedürftigkeit zu bringen.
Ein PC und andere notwendige Anschaffungen stehen bei mir sowieso schon an.
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  #5  
Alt 07.02.2010, 14:01
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Zitat:
Zitat von Danielo Beitrag anzeigen
soweit ist es richtig, aber du brauchst noch eine krankenversicherung.
ja, danke für die Bestätigung. Um die Krankenversicherung werde ich mich dann noch kümmern.
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