wann wird wieviel abgezogen??

  • hallo....
    ein paar fragen.....
    wäre nett...wenn ihr mir die beantworten könntet.


    bin vom 01.02 bis 11.03. 2009 in arbeit gewesen.


    also müsst eich ja ab dem 12.03 wieder alg 2 bekommen.
    wurde auch schon alles beantragt.


    frage....
    1. wenn ich im märz ca 400euro noch von meinem arbeitgeber..bzw krankengeld bekommen habe von der krankenkasse......aber ich immer noch kein geld bekommen habe vom amt...also werde ich erst geld sehen im monat april!
    dann wird doch das märzeinkommen gar nicht angerechnet..weil immer nur das angerechnet wird..was auch im monat einfliesst..oder??


    ich meine.....wenn ich am 30.03 alg2 geld bekomme....dann wird meine 400euroangerechnet..aber da ich immer noch kein geld gesehen habe...dürfen die das doch gar nicht ..oder??


    weil....andersorum..ist das so....
    habt ihr da ne antwort???


    2 frage...da ich ja im monat februar kein geld vom amt bekommen habe.....
    muss ich trotzdem meine kontoauzüge zeigen?? für februar??..oder habe ich das recht zu verfeigern???


    wäre nett..wenn ihr mir antwortetn würdet....
    könnt auch gerne mir direkt ne email schreiben...


    danke und gruss :confused::confused:

  • Hallo arnoldo72,


    deine Fragen sind etwas eigenartig. Also es gilt das Zuflussprinzip, das scheinst du ja zu kennen. Wenn du im März einen Antrag gestellt hast, stehen dir Leistungen ab Antragstellung zu (vermutlich der 12.03.). Auf diese Leistung wird dein Gehalt also angerechnet. Egal wann die Leistung auf dein Konto eingeht. Wenn der Antrag erst im April abschliessend bearbeitet wurde und du dann die Leistung bekommst, erhältst du eben das was dir für März zusteht plus die Leistung für April.
    Zu deiner zweiten Frage: Natürlich darf die ARGE deine Kontoauszüge für Februar einfordern, drei bis sechs Monate vor Antragstellung sind üblich.


    LG, Jalale.

  • danke für deine antwort.......
    aber da ich immer noch kein geld von der arge habe..weder für april noch für denn rest vom märz..da also es noch in bearbeitung ist(ausage arge)...dann also..ist es so..das mein gehalt vom 01.-11.03.2009 nicht mit angerechnetet wird.....richtig???????

  • Hallo arnoldo72,


    deine Fragen sind etwas eigenartig. Also es gilt das Zuflussprinzip, das scheinst du ja zu kennen. Wenn du im März einen Antrag gestellt hast, stehen dir Leistungen ab Antragstellung zu (vermutlich der 12.03.). Auf diese Leistung wird dein Gehalt also angerechnet. Egal wann die Leistung auf dein Konto eingeht. Wenn der Antrag erst im April abschliessend bearbeitet wurde und du dann die Leistung bekommst, erhältst du eben das was dir für März zusteht plus die Leistung für April.
    Zu deiner zweiten Frage: Natürlich darf die ARGE deine Kontoauszüge für Februar einfordern, drei bis sechs Monate vor Antragstellung sind üblich.


    LG, Jalale.


    danke für deine antwort.......
    aber da ich immer noch kein geld von der arge habe..weder für april noch für denn rest vom märz..da also es noch in bearbeitung ist(ausage arge)...dann also..ist es so..das mein gehalt vom 01.-11.03.2009 nicht mit angerechnetet wird.....richtig???????

  • Wenn du für März bereits Leistungen beantragt hast, wird dir für März auch dein Einkommen mit angerechnet, egal, wie lange die ARGE für die Bearbeitung braucht.


    Aber wenn du immer noch kein Geld hast, würde ich Montag nochmal hingehen und denen Druck machen, schließlich musst du ja für diesen Monat auch irgendwie Miete und Lebensmittel bezahlen.


    Liebe Grüße,
    Jana