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#1
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Hallo, hier geht es an sich nicht um mich, es geht um meinen Freund.
Er hat seit März diesen Jahres Arbeit in München und diesen Monat kann er seine miete nicht bezahlen, muss dazu sagen, dass er schon 1,5 Monate im Rückstand liegt und nun soll er bis 13 Nov 1200€ nachzahlen, dass Geld hat er aber nicht. Somit wird ihm die whg gekundigt, dh er verliert auch seinen job. Wir, dass Kind und ich und der Rest der fam leben in Leipzig. Er würde zurück kommen wollen. WIE IST DAS NUN, WAS BEKOMMT ER AN GELD? AlgI glaube ich nicht, hat ja kein Jahr gearbeitet! Ach und er ist noch U25!!! Ich danke schon mal für die hilfreichen tips von euch... |
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#2
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3 monate sperre und dann hartz4 im rahmen der bedarfgemeinschaft, sofern er mit dir und dem kind zusammen lerbt. oder er muss als u25 zurück ins elternhaus.
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#3
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Dein Freund sollte in erster Linie mit dem Vermieter sprechen, wie er seine Mietrückstände ausgleichen kann. Sollte ihm dennoch gekündigt werden, zieht man erst dann aus, wenn man eine neue Bleibe gefunden hat. Man wird nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt und wegen einer Wohnungskündigung verliert man auch nicht gleich den Job! Für mich liest sich das, als hätte Dein Freund keinen Bock mehr auf die Arbeit in München.
Für den Fall der Fälle bekäme er ALG II, wenn ein Anspruch auf ALG I nicht gegeben sein sollte. Zu seinen Eltern muss er natürlich nicht zurück, da haben ja diese auch noch ein Wort mitzureden .Gawain
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