Weiterbewilligung oder Neubewilligung?

  • Ich habe vom 01.09.2008 bis 31.05.2009, also 9 volle Monate gearbeitet, dann einen Restanspruch ALG1 bezogen (dieser Anspruch ist vor dem 9-monats Job entstanden und gilt noch bis Ende 2011) und arbeite nun seit 01.01.2010 noch bis 30.04.2010. Vor Antritt dieses 4-monats Jobs hatte ich noch 2 Monate Rest von diesem Restanspruch ALG1.
    Durch die zwei Jobs habe ich ja einen neuen Anspruch von 6 Monaten erworben. Meine Frage nun, ist das nun eine Neubewilligung oder eine Weiterbewilligung weil ich ja noch 2 Monate alten Anspruch habe und was passiert mit dem?