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welchen anspruch nach auslandsaufenthalt?

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  #1  
Alt 30.01.2012, 20:59
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Beiträge: 3
Standard welchen anspruch nach auslandsaufenthalt?

Hallo,

habe eine Frage zu hartz 4 und krankenversicherung.

Also ich habe das letzte mal in 2007 in deutschland gearbeitet und seitdem keinerlei soziale leistungen in anspruch genommen. seit 2007 pendel ich zwischen deutschland und den usa hin und her. da mein mann dort wohnt und auch arbeitet waren wir ( mein sohn und ich) ueber ihn auch immer krankenversichert. ich habe aber meinen wohnsitz in deutschland behalten aber war dort nicht mehr krankenversichert... leider bin ich gezwungen mit meinem sohn erstmal wieder nach deutschland zu kommen . nun meine fragen :
1. habe ich einen anspruch auf hartz 4
2. habe ich einen anspruch auf krankenversicherung und wie lang dauert es wieder krankenversichert zu sein

tausend dank schon mal
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  #2  
Alt 31.01.2012, 00:46
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Beiträge: 2.291
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ja, hartz4 bekommste und bist somit auch krankenversichert, ab dem tag der antragsstellung.
hartz4 ist immer noch besser wie lebensmittelmarken, was?
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  #3  
Alt 31.01.2012, 04:57
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
ja, hartz4 bekommste und bist somit auch krankenversichert, ab dem tag der antragsstellung.
hartz4 ist immer noch besser wie lebensmittelmarken, was?
ha ha meinst du die foodstamps hier in den usa?? danke fuer deine antwort!
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  #4  
Alt 31.01.2012, 19:05
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Beiträge: 3
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wie verhaelt sich das dann eigentlich mit hartz4, wenn ich (ueber 25) wieder zu meinen eltern ziehen muss, werden ihre einkuenfte (rente) mit angerechnet oder wie verhaelt sich das dann?
danke
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  #5  
Alt 31.01.2012, 23:03
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Zitat:
wenn ich (ueber 25) wieder zu meinen eltern ziehen muss
oahh, da werden sich mutti und vati aber freuen!
ihre einkünfte werden nicht angerechnet. du bekommst 374 € und 1/3 der warmmiete, sofern angemessen.
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