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Wie am besten Wohngeld/Hartz IV beantragen ?

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  #1  
Alt 12.03.2010, 12:37
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Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 9
Standard Wie am besten Wohngeld/Hartz IV beantragen ?

Hallo zusammen,

zu meiner Person
____________________________

Ich bin 24 Jahre alt, ( in April 25 ) komme aus NRW ( nähe Wuppertal ) und wohne noch leider zuahuse bei meinen Eltern. In August 2010 werde ich eine Ausbildung anfangen und bis September ist eine Existenzgruendung geplannt.

zu meiner Situation
____________________________

Ich will nach meinem 25. Geburtstag ( in April ), ausziehen und mir eine eigene Wohnung beschaffen, weil mir zuhause die Decke aufe den Kopf fällt. ( nett ausgedrückt )
Um Ein geregeltes Leben zu kommen muß ich einfach meine eigene Wohnung haben, und deshalb hab ich ein paar Fragen an euch.


( btw. sorry das ich nicht alles erzähle, aber die situation zuhaue ist in moment wirklich unerträglich geworden.. aber ich bin der meinung ... das man nicht alles öffentlich erzählen muss.

____________________________

Meine Fragen an euch

1.
Da ich ja noch gut einen Monat 24 bin, würde ich gerne wissen ob ich jetzt schon eine Chance habe den Antrag für Hartz IV und Wohngeld zu beantragen.

2.
Ist es ein Vorteil wenn man schon vorher eine Wohnung hat ( bis 45²m günstig ), und dann Wohngeld benatragt oder sollte man das nach dem Antrag machen

3.
WIe stehen die Chancen eine Wohnung zu bekommen die über 45²m groß ist bis max 50? ( es gibt ja wohnungen die grösser und günstiger sind. )

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen...

Vielen Dank und liebe Grüsse ....

Christian.

Geändert von prophetuz (12.03.2010 um 12:52 Uhr)
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  #2  
Alt 12.03.2010, 12:50
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

1.
Nein; du könntest höchstens schon mal alles in die Wege leiten, damit es "dann" schneller geht und du keine Zeit verschenkst.

2.
Deine Frage ist ein Widerspruch (leider) in sich, du stellst in der ersten und zweiten Satzhälfte dieselbe Frage. Fakt ist aber, dass du Wohngeld erst beantragen kannst, wenn du auch eine Wohnung hast. (H IV und Extra-Wohngeldantrag schließen sich sowieso gegenseitig aus). Wohngeld erhält man, wenn man an sich von seinem eigenen Einkommen leben könnte, es aber daneben nicht zur Mietzahlung reicht.

Da du schreibst, dass du eine Ausbildung anfängst, gehe ich mal davon aus, dass die auch vergütet wird, so dass in deinem Fall wohl eher der Wohngeldantrag "greift". Was ich nicht verstehe, ist dass du gerade erst damit anfangen wirst, also mit der Ausbildung und dann daneben schon eine "Existenzgründung" geplant ist!? Vielleicht wäre es wichtig für eine Antwort, das genauer zu wissen, vielleicht auch nicht.

3.
Was die Arge(n) jeweils genehmigen würde, steht manchmal in den Sternen; immer wieder gibt es Einzelfallentscheidungen, so dass man dir dazu nichts Konkretes sagen kann, auf das Verlaß ist. Wenn du aber vielleicht sowieso von deinem Ausbildungsentgelt lebst und zusätzlich "nur" Wohngeld beantragst/beziehst, kannst du dir eine Wohnung nehmen, so wie es dir paßt, weil das der Arge dann egal sein kann. Solltest du jedoch H IV beziehen (müssen), gehst du am Besten mit dem dann von dir eingeholten Angebot (Mietvertragsentwurf, Miethöhe, Größe etc.) zur Arge und läßt dir bestätigen (schriftlich), dass du diese Wohnung nehmen kannst. Anderenfalls gehe ohne konkrete Angaben hin und erfrage allgemeingültig, was du darfst und was nicht.
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  #3  
Alt 12.03.2010, 13:22
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Beiträge: 9
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Danke schon mal für deine Antwort lirafe
Am besten schreib ich noch etwas dazu ...

Ich hab schon mal vor knapp einem jahr versucht beim Amt einen Antrag zu bekommen, aber da ich ü25 war ging das nicht.
Mir hat man aber gesagt ich, wenn ich kurz davor bin 25 zu werden dann bekomm ich den antrag und kann ihn auch schon abschicken. Hab aber auch gelesen.,das dass nicht möglich ist und deswegen wollte ich mla nachfragen.( um halt keine zeit zu verschwenden )

Mein problem ist, ich möchte so schnell wie möglich auszeiehen, verdiene aber noch kein Geld, weil meine Ausbildung erst in August beginnt, und vorher steht halt noch die Existenzgründung an die schon längere Zeit geplannt ist und so langsam ihren anfang nimmt. ( warten noch auf grünes licht von den ämtern usw ) . DIe Existenzgründung wahr schon lange vor der Ausbildung gepplannt und bedeutet nicht das man in der ersten Paar monaten geld verdient.

Also bis zu meiner ausbildung werde ich kein Geld verdienen, brauche aber bis dahin schon eine Wohnung
und wollte halt fragen inwiefern das halt machbar ist, und ob man bessere Chancen hat wenn man schon vorher eine angemessene Wohnung hat. Weil ich könnte mir 3 Monate lang eine eigene Wohnung leisten. aber dann hätte ich kein Geld mehr.

mfg. Christian

Geändert von prophetuz (12.03.2010 um 13:37 Uhr)
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  #4  
Alt 12.03.2010, 13:55
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Also ich fasst das jetzt noch mal zusammen ...
Um so schnell wie möglich auszuziehen wenn ich 25. bin, leite ich schon mal alles am besten in die Wege.
Das heiß, ich besorge mir schon mal die Papiere für den H4 - Antrag.

Wenn ich dann H4. erhalte dann kann ich mir praktisch eine Wohnung suchen und lass sie mir dann vom Amt bestätigen.
Also ist es nicht so praktisch sich vorher schon eine Wohnung zu nehmen oder ?
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  #5  
Alt 12.03.2010, 14:15
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Beiträge: 2.282
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Verstehe zwar nach wie vor nicht, wie das geht: Existenzgründung und dann Ausbildung? Aber egal, du wirst das schon wissen. Jedenfalls kannst du für die Zwischenzeit (25. Geburtstag bis Eingang erstes Ausbildungsentgelt) dann ja H IV beantragen und fällst in dieser Zeit auch in die Schiene "Erstausstattung". Und wie hier im Forum schon mehr als oft geschrieben: Erst das OK des Amtes einholen, dann den (vielleicht auch schon vorbereiteten, aber noch nicht unterzeichneten) Mietvertrag unterschreiben.
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  #6  
Alt 12.03.2010, 14:43
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Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
Verstehe zwar nach wie vor nicht, wie das geht: Existenzgründung und dann Ausbildung? Aber egal, du wirst das schon wissen. Jedenfalls kannst du für die Zwischenzeit (25. Geburtstag bis Eingang erstes Ausbildungsentgelt) dann ja H IV beantragen und fällst in dieser Zeit auch in die Schiene "Erstausstattung". Und wie hier im Forum schon mehr als oft geschrieben: Erst das OK des Amtes einholen, dann den (vielleicht auch schon vorbereiteten, aber noch nicht unterzeichneten) Mietvertrag unterschreiben.
Okay dann ist ja alles klar .... Vielen Dank noch mal lirafe

Und @Existenzgründung ...

Die Ausbildung die ich in August mache ... war ja eig garnicht geplannt ... aber das hat sich ja jetzt so ergeben. Die Existenzgründung war dagegen schon seit einem Jahr geplannt ( mit zwei guten freuden ), als Vollzeit und jetzt würde ich dann praktisch die Ausbildung machen und nebenbei in der Firma Arbeiten.
Also wir sind zu 3. und gründen eine Firma.

MFG.

Christian
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  #7  
Alt 12.03.2010, 16:02
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Na dann - gutes Gelingen - und noch ein Tipp (stelle die Ausbildung voran; die kann dir später niemand mehr nehmen und die Zeit der Doppelbelastung geht auch vorbei).
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