Wie viel ALG II steht meiner Bedarfsgemeinschaft zu?

  • Hallo liebe Foren - Mitglieder,


    ich wohne mit meiner Mutter zusammen, die volle Erwerbsminderungsrente bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bezieht: die Rente beträgt 684,74 Euro. .. sie steht also dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.


    weitere Einkommensdaten:
    - 171,74 Euro Halbwaisenrente
    - 184 Euro Kindergeld


    Bis zum Schuljahreswechsel habe ich 184 Euro ALG II dazubekommen. Nachdem der neue Antrag bewilligt wurde, sind es plötzlich nur noch 146 Euro, obwohl sich noch der Gasbeitrag (inkl. WW-Bereitung) noch erhöht hat.


    KDU:
    - 273 Euro Grundmiete
    - 100 Euro Nebenkosten (ohne Heizung)
    - 140 Euro Gas (inkl. WW)


    Dazu dürfen wir dann noch jeden dritten Monat die GEZ - Gebühren bezahlen, die zusätzlich mit 54 Euro ins Gewicht fallen, obwohl ich Hartz4 bekomme und jedes Mal ein netter Befreiuungsschein an den Bescheid angeheftet wird; die GEZ akzeptiert es nicht.


    Hat irgendwer eine Ahnung, wie viel mir nun wirklich zustünde?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Hallo Tim,


    nachdem Deine Mutter mit ihrer Rente ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, lebst Du mit ihr in einer "Haushaltsgemeinschaft".
    Um Deine Fragen hinreichend beantworten zu können, vorab ein paar Fragen von mir:


    Wieviel Personen seit ihr insgesamt zuhause?
    Wie alt ist das Kind?


    vG Berthold

  • Hallo tim,


    gemäß Deiner Schilderung lebt Deine Mutter mit Dir in einer Haushaltsgemeinschaft, da sie selbst keinerlei Hilfe gemäß dem SGB II benötigt.
    Entsprechend bist alleine Du die Bedarfsgemeinschaft und hast folgende Ansprüche:


    a) Regelleistung € 359,00
    b) 50% der Kosten für Unterkunft und Heizung (abzgl. ca. 18% von den Heizkosten für die Warmwasseraufbereitung)


    Von der Gesamtsumme wird das Kindergeld in Abzug gebracht, wobei Dir die ARGE/Job-Center ca. € 420 noch bezahlen müsste. Zusammen mit dem Kindergeld kommst Du damit auf etwa € 600. Vergiß aber nicht Deiner Mutter die Hälfte der Miete zu bezahlen ;).


    Da man bei solchen Haushaltsgemeinschaften gerne davon ausgeht, dass der bessersutierte (Deine Mutter) den finanziell schlechter stehenden unterstützt, musst Du gegenüber der ARGE eidesstattlich versichern, dass Dir Deine Mutter keinerlei Unterstützung aus ihrem Einkommen oder Vermögen zukommen läßt.


    vG Berthold

  • NACHTRAG:


    Also unbedingt Widerspruch gegen den bestehenden Bescheid einlegen mit der Begründung:


    "Gemäß § 9 Abs. 5 SGB II lebt meine Mutter mit mir in Haushaltsgemeinschaft! Nachdem ich von ihr keinerlei Unterstützung aus ihrem Einkommen oder Vermögen erhalten, ist ihr Einkommen mir auch nicht anzurechnen! Ich bitte um Neuberechnung meines Anspruches!"


    vG Berthold

  • Guten Abend Bern,


    ich habe gerade noch einmal meine Unterlagen durchgesehen. Ich habe mich diesbezüglich - also, wegen der Regelsätze - schon einmal an mein Job - Center gewandt.


    Ich habe die darauf aufmerksam gemacht, dass bei mir nur ein Regelsatz von 287 Euro (80% vom Normalregelsatz) angesetzt wird, wobei mir durch den Umstand, dass meine Mutter eben nicht erwerbsfähig ist, mehr zustehen müsste .. also der volle Regelsatz 359 Euro.


    Die meinten aber, das sei falsch, da ich im Haushalt der Eltern lebe und mir daher nur 287 Euro zustünden ..


    Ich habe meinen Bescheid auch einmal durchgerechnet bzw. genauer betrachtet: Da wird ein "sonstiges Einkommen" in Höhe von 55,07 angegeben. Den habe ich folgendermaßen herausbekommen:


    684,74 Euro
    - 240, 67 Euro (Unterkunft; Heizung)
    - 359 Euro (Regelsatz ALG II, "Antragssteller" bzw. Alleinstehender)
    - 30 Euro Freibetrag


    = 55,07 Euro


    Jetzt frage ich mich: Geht das überhaupt? Ich meine, die liegen ja wohl Bedarfssätze an, die normalerweise für die Berechnung von ALG II herangezogen werden .. und behandeln meine Mutter ja wie eine erwerbslose Hilfebedürftige, obwohl sie ja aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist...


    Ich steig da nicht mehr durch.

  • Hallo Tim,


    ist ja klar, dass das Job-Center auch Deine Mutter mit in die BG packt. Zum Einen brauchen Sie dann nur den, wie von Dir angeführt, geringeren Satz bezahlen und zum Anderen zählt auch die Rente Deiner Mutter dann als Einkommen.
    Da Deine Mutter keine Leistungen gem. SGB II in Anspruch nimmt, gehört sie auch nicht in die BG, sondern in die "Haushaltsgemeinschaft", wie ich schon beschrieben habe.


    Wie ich eben festgestellt habe, ist mir da ein Fehler unterlaufen... ich habe Deine Halbwaisenrente übersehen, welche natürlich auch zu Deinem Einkommen zählt und den Zahlbetrag des Job-Centers entsprechend reduziert.


    Um das nun alles in die richtige Schiene zu bekommen, solltest Du, wie schon erwähnt, unbedingt Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid einlegen und ihn wie schon beschrieben begründen. Wenn Du noch Fragen hast, bitte melden.


    vG Berthold