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#1
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hallo .
ich habe eine frage an die die sich damit auskennen . meine freundin hat sich wegen einer betrieblichen kündigung arbeitslos gemeldet , jedoch ist nach der ihrer berechnung das entgelt dermassen wenig das es vorn und hinten nicht ausreicht . erstmal ein paar daten . allein erziehende mutter , durschnitts brutto einkommen vom ex arbeitsgeber 1600€ , neben einkommen welches immernoch besteht 160€ , kindergeld für beide kinder 368€, unterhalt erste kind 354€ , unterhalt zweite kind 280 € , miete warm 850€ , strom telefon etc. 100€ . letzten freitag bekamm sie eine berechnung vom amt welches besagt das sie monatlich knapp 600 € bekommt , ihr wurden die unterhalts zahlungen das kindergeld sogar der neben verdiens mit in der berechnung einbezogen . kann mir jemand bitte bitte sagen ob es rechtens ist oder nicht , und falls es nicht rechtens ist währe ich euich sehr dankbar wenn ihr mir behilflich sein könnt in dem ihr mir auch die passenden paragraphen sagt damit ich es ausdrucken und dem jenigen sach bearbeiter vorlegen kann . danke euch vielmals im voraus . mfg sahan |
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#2
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Also beim Arbeitslosengeld I wird das eigentlich nicht berechnet. Sie bekommt 67 oder 68 % vom Nettogehalt. Allerdings gehen davon auch noch Steuern ab. Wie bei einem Verdienst auch.
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#3
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Deiner Schilderung zur Folge handelt es sich wahrscheinlich um ALG II (Hartz IV) welches Deine Freundin bekommt. Hierbei ist es üblich, das jegliches Einkommen unter Berücksichtigung der einschlägigen Freibeträge in Anrechnung kommt.
Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#4
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nein sie bekommt 600 € arbeitslosen geld und 125 € von der arge
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#5
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Zitat:
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